Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 16-03221
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktuelle Flüchtlingssituation
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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01.11.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Flüchtlingssituation in Braunschweig stellt sich aktuell wie folgt dar:
1. Daten
1.1. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umFe)
Anzahl umFe in Braunschweig (Stand: 28.10.2016): 195
1.2. Erwachsene, Familien
1.2.1. Verteilquote
Mit Schreiben vom 20. September 2016 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport über den neuen Erlass zur „Festlegung der Verteilquote und Verteilung von Ausländerinnen und Ausländern auf die Kommunen“ informiert. Dem Erlass ist zu entnehmen, dass eine Neufestsetzung der Verteilkontingente erst im November 2016 erforderlich wird und die auf die Stadt Braunschweig entfallende Verteilquote von 437 Flüchtlingen nunmehr bis zum 30. November diesen Jahres gilt. Aufgrund der weiterhin auf niedrigerem Niveau gebliebenen Zugangssituation und der daraus resultierenden geringeren Verteilzahlen sei bei einer Neufestsetzung unter Annahme eines Verteilzeitraumes von 12 Monaten von einem erheblich geringeren zu verteilenden Gesamtkontingent auszugehen als bei der letzten Festsetzung.
1.2.2. Zuweisungen
Der Stadt Braunschweig wurden in diesem Jahr insgesamt bis zum 30. September 2016
390 Flüchtlinge zugewiesen.
Monat | Anzahl |
Januar | 94 |
Februar | 126 |
März | 86 |
April | 28 |
Mai | 13 |
Juni | 17 |
Juli | 13 |
August | 7 |
September | 6 |
Gesamt | 390 |
1.2.3. Zahl der Asylsuchenden/Anerkannten
Anzahl der Asylsuchenden und -antragsteller: | 392(Stand 28.10.2016) |
Anerkennungen als Asylberechtigte und Flüchtlinge seit 01.01.2016 | 117(Stand 28.10.2016) |
Anerkennungen als subsidiär Schutzberechtigte seit 01.01.2016 | 21(Stand 28.10.2016) |
1.2.4. Jobcenter
Das Jobcenter erbringt für 573 geflüchtete Personen (Stichtag 30.09.2016) Leistungen gem. Sozialgesetzbuch II (SGB II).
2. Unterbringung – Phase 1 des Standortekonzeptes
2.1. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind wie folgt untergebracht:
a) Städtische Einrichtungen (Pippelweg, Neue Knochenhauer, Hebbelstraße, Inti):
Insges. 79 umFe verteilen sich wie folgt:
- Pippelweg: 42
- 39 Stationäre (12 in Verselbständigung)
- 3 Inobhutnahme
- Neue Knochenhauer = 30
- Hebelstraße = 4
- Inti (Integrationshilfe für junge Erwachsene, Humboldtstraße) = 3 (bei 8 verfügbaren Plätzen)
b) Freie Träger: 93
c) Gastfamilien u. private Inobhutnahmen: 23 (2 priv. Inobhutnahmen, 21 in Gastfamilien)
2.2. Erwachsene, Familien
2.2.1. Gemeinschaftsunterkünfte
Nachdem die Sporthallen in der Naumburgstraße, in der Weststadt und in Watenbüttel leergezogen werden konnten, sieht die Belegung der noch vorhandenen städt. Erstaufnahmeeinrichtungen wie folgt aus:
Belegung städt. Erstaufnahmeeinrichtungen | |||
Gebäude | Soll | Ist | |
Arminiusstr. | 190 | 123 | |
Saarbrückener Str. | 150 | 106 | |
Gesamt | 340 | 229 | |
2.2.2. Zuweisungen in Wohnungen
Derzeit sind 20 von der Nibelungen Wohnbaugesellschaft GmbH angemietete Wohnungen mit 56 Personen (besonders schutzwürdiger Personenkreis) belegt. Weitere Belegungen erfolgen in den nächsten Wochen.
2.2.3. Anderweitige Unterbringung
Alle anderen zugewiesenen Personen, die nicht in den städt. Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. in den o. g. Wohnungen leben, wohnen bei Verwandten, Freunden etc.
3. Unterbringung Phase 2 des Standortekonzeptes – Nachnutzungskonzept
Das Nachnutzungskonzept wird den städt. Gremien Anfang des Jahres 2017 vorgestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die derzeit im Bau befindlichen 8 Standorte wurden in 3 Bauabschnitte unterteilt.
Der 1. Bauabschnitt - Melverode, Gartenstadt, Bienrode - wird voraussichtlich bis Ende Februar 2017 fertiggestellt sein. Dort sollen die Flüchtlinge aus der Sporthalle Arminiusstr. und aus der Saarbrückener Str. einziehen.
4. Integration (Unter Bezugnahme auf die Anfrage der SPD-Anfrage zur Ratssitzung)
4.1. Ziele der Integration
Neben den dauerhaften Anforderungen an die Unterbringung der Zugewiesenen steht von Beginn an mit einer mittel- und langfristigen Perspektive die Integration derjenigen auf der Tagesordnung, die dauerhaft oder für einen längeren Zeitraum in Braunschweig bleiben werden. Die Grundlagen und die wesentlichen Herausforderungen sind im „Konzept zur Integration von Flüchtlingen in Braunschweig“ zusammengestellt worden.
Die städtische Willkommenskultur hat zum Ziel, den Umgang mit Vielfalt in Braunschweig zu verbessern und allen Bleibeberechtigten die soziale, kulturelle, politische und berufliche Teilhabe in der Stadtgesellschaft zu ermöglichen. Frühestmöglich sind deshalb Flüchtlinge in die bestehenden Regelsysteme von Erziehung, Bildung, Ausbildung oder Arbeit zu integrieren, die ihnen dauerhaft ermöglichen, einselbstbestimmtes Leben zu führen. Die sprachlichen und gesellschaftlichen Integrationsbemühungen sind hierbei von besonderer Bedeutung.
Für Braunschweig als weltoffene, internationale und tolerante Stadt ist die Willkommenskultur ein wichtiger Standortfaktor, der entscheidende Impulse für eine zukunftsfähige Gesellschaft bietet. Sie stellt Anforderungen sowohl an die Integrationsbereitschaft der Zugewanderten wie auch an die der aufnehmenden Gesellschaft und ist als gesamtgesellschaftliche Aufgabe nur im Dialog mit vielen Beteiligten zu leisten. Dazu werden u.a. Maßnahmen entwickelt, die die Vernetzungsstrukturen der beteiligten Akteure optimieren, die Transparenz und die Informationskultur verbessern, die Instrumente zur Förderung des Engagement von Zivilgesellschaft und Geflüchteten aktiv gestalten, Partizipation ermöglichen sowie Akzeptanz und den Umgang mit kultureller Vielfalt fördern. Diskriminierenden Äußerungen, menschenverachtenden Einstellungen und Handlungsweisen, denen viele Zugewanderte ausgesetzt sind, wird mit Entschiedenheit entgegengewirkt.
4.2. Maßnahmen der Stadt Braunschweig zur Integration
4.2.1. umFe
Folgende Anzahl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nimmt zurzeit am Unterricht in SPRINT-Klassen teil:
- OBS1 (Otto-Bennemann-Schule):16 Schüler
- OBS2:11 Schüler
- HES1 (Helene-Engelbrecht-Schule):15 Schüler
- HES2:13 Schüler
- HBS1 (Heinrich-Büssing-Schule):16 Schüler
- HBS2:14 Schüler
- BBS V:12 Schüler
Gesamt97 Schüler
Sprachniveau:
- A1:64
- A2:22
- B1:11
97
4.2.2. Sprachkurse Erwachsene
- 5 Sprachkurse à 200 Stunden Mai – September 2016
Durchführende: VHS Braunschweig GmbH, Arbeit und Leben
Differenzierung nach rd. 4 Wochen in Fortgeschrittene, Anfänger und Alphabetisierung
- Folgekurse seit Mitte Oktober 2016
1 Fortgeschrittenenkurs (ca. 11 Teilnehmende), Ziel C1 und Hochschulzugangsberechtigung. Ab Ende 2016 1 weiterer Fortgeschrittenenkurs
Seit 24.10.2016 2 neue Sprachkurse (rd. 40 Teilnehmende bisher ohne Sprachkurs, aber vorab Sprachtest)
Durchführende: VHS Braunschweig GmbH
- Alphabetisierungskurs
Der Alphabetisierungskurs läuft seit Juni weiter mit ca. 10 Teilnehmern.
Durchführende: VHS Braunschweig GmbH
4.2.3. Arbeitsgelegenheiten
- Die VHS bietet seit Juni 2016 Arbeitsgelegenheiten in den Bereichen Holz, Metall, Nähen, Fahrrad an. Es stehen derzeit 40 Plätze zur Verfügung, die noch nicht alle belegt sind; ein jederzeitiger Einstieg ist möglich.
- Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen gem. § 5a Asylbewerberleistungsgesetz (FIM)
Ende des Jahres sind in Zusammenarbeit mit der VHS und den Freien Trägern (AWO, DRK, Diakonie, Mehrgenerationenhaus) 38 Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) geplant.
4.2.4. Weitere bildungsrelevante Hilfen, die insbesondere für Flüchtlingsfamilien in Braunschweig realisiert wurden:
- Frühe Hilfen mit aufsuchender Betreuung, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, Abt. 51.1, unterstützen junge Familien
- Alltagsintegrierte Sprachbildung in den Kitas wird fachkompetent durch das Dialogwerk begleitet
- Start des Rucksackprogramms - ein Angebot für Mütter zur sprachlichen Erziehungskompetenz und zur Vermittlung des Bildungssystems
- Einsatz von muttersprachlichen Integrationslotsen (z.B. Begleitung der Familien aus den Hallen zu den Kitas) und Sprachmittlern zur Unterstützung der Kommunikation von zugewanderten Kindern/ Jugendlichen/ Eltern und pädagogischem Personal
- Fortbildung des pädagogischen Personals im Bereich Interkultureller Kompetenz sowie Traumasensibilisierung - Schwerpunkt: Flüchtlinge
4.2.5. Weitere Integrationsangebote des Büros für Migrationsfragen bzw. des Gesundheitsamtes:
- Servicestelle für Interkulturelle Übersetzungen und Vermittlungen
- iko - Interkulturelle Kompetenzentwicklung (Schulung von MitarbeiterInnen zum Erwerb der interkulturellen Kompetenz)
- Interkultureller Garten
- Interkulturelle Servicestelle für Gesundheitsfragen – Ausbildung von Gesundheitslotsinnen und Gesundheitslotsen
4.2.6. Kita und Schulbesuch der zugewiesenen Flüchtlingskinder:
Krippe / Kita
Krippe: 2 Kinder
Kita:17 Kinder
19 Kinder
Schule:
Grundschule13 Kinder
IGS14 Kinder
Realschule 1 Kind
Berufsschule/Sprintklasse 4 Kinder
32 Kinder
4.2.7. Einrichtung einer Koordinierungsstelle Ehrenamt
In Braunschweig wurde eine Koordinierungsstelle „Ehrenamt zur Integration von Flüchtlingen“ eingerichtet. Die Stadt verfügt damit über ein Alleinstellungsmerkmal. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören die Koordination und Unterstützung der Integrationsangebote und der ehrenamtlichen Aktivitäten in den einzelnen Stadtteilen aus gesamtstädtischer Sicht und Begleitung bei der Umsetzung von Ideen und Angeboten. Insbesondere wichtig sind dabei die Funktion einer zentralen Ansprechstelle und die zentrale Ermittlung von Integrationsangeboten und von Bedarfen der Flüchtlinge vor Ort.
In der Koordinierungsstelle werden zurzeit dreizehn Netzwerke und runde Tische betreut.
Die Beschäftigungs- und Integrationsangebote der Netzwerke und runden Tische werden sich noch einmal verändern, wenn die ersten Wohnstandorte in Melverode, Bienrode und Gartenstadt Anfang des Jahres 2017 bezogen werden.
4.2.8 Aktualisierung der Internetseiten „Flüchtlinge in Braunschweig“
Im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Koordinierungsstelle sind die Internetseiten zum Thema „Flüchtlinge in Braunschweig unter www.braunschweig.de/fluechtlinge unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Netzwerkarbeit im Umfeld der städtischen Erstaufnahmeeinrichtungen aktualisiert worden. Die Internetseiten dienen der Information und Aufklärung zu den Themen Standortkonzept, Integrationskonzept, Wiederkehrende Fragen, Ehrenamtliches Engagement, Netzwerke und Partner, Angebote und Projekte sowie Info-Börse und Spenden.
4.3. Maßnahmen und Projekte anderer Träger und Partner in der Stadt Braunschweig
4.3.1. Arbeitsagentur
Screeningmaßnahmen
Die Arbeitsagentur bietet sog. Screeningmaßnahmen für Flüchtlinge ohne Anerkennung in ihrem Zuständigkeitsbereich an. Dort werden Kompetenzen (allg., sprachlich, beruflich etc.) der Flüchtlinge ermittelt und allg. Wissen über das Leben/Berufsleben in Deutschland neben berufsbezogenem Sprachunterricht vermittelt. 18 Flüchtlinge nehmen derzeit an der Maßnahme „Arbeitsleben in Deutschland“ des Bildungswerkes Nds. Wirtschaft (BNW) teil. Weitere Flüchtlinge werden in naher Zukunft einmünden.
4.3.2. Verschiedene Träger/Ehrenamtliche Organisationen/Vereine/Wohlfahrtsverbände/ Einzelne Ehrenamtliche
- Einsatz von Bildungspaten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, um diesen durch individuelle Begleitung und Hilfen eine schnelle Eingliederung in die Bildung und das gesellschaftliche Leben zu erleichtern
- Gerade für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umFe) bieten verschiedene Träger und ehrenamtlich Engagierte eine Reihe von Maßnahmen an (Sprachpatenschaften, berufliche Eingliederungshilfen, Freizeit, Begegnung, diverse nonformale Bildungsangebote)
- Ferienmaßnahme zum Spracherwerb und Deutschförderunterricht in Einzelfällen
- ergänzende Betreuungsangebote, Spiel-/Familienräume in der Nähe von Erstaufnahmeeinrichtungen, meistens organisiert durch engagierte Nachbarschaften
- Sprachkurse mit Kinderbetreuung, teils begleitend erste Sprachangebote für Kinder durch Studenten der TU
- Diverse Beschäftigungs- und Integrationsangebote der Netzwerke und Runden Tische im Umfeld der städtischen Erstaufnahmeeinrichtungen und der künftigen Standorte zur Flüchtlingsunterbringung
5. Übersicht über die Flüchtlingskosten
Die Verwaltung hat im Haushalt 2016 15.000 € pro Flüchtling eingeplant. Ob diese Summe alle Kosten decken kann, ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht verlässlich vorauszusehen bzw. hochzurechnen. Gerade in den ersten Monaten sind vielfältige und höhere Kosten angefallen als in den letzten Monaten. Einen wesentlichen Unsicherheitsfaktor bildet dabei der Gesundheitsbereich. Viele Flüchtlinge nehmen das deutsche Gesundheitswesen stark in Anspruch, die Rechnungslegung der Ärzte bzw. der kassenärztlichen Vereinigung erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Sobald die Flüchtlinge in den Wohnungen leben und „nur“ noch die Regelleistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes in Anspruch nehmen, selber kochen und keine umfassenden Leistungen eines Sicherheitsdienstes mehr notwendig sind, wird sich die Kostenstruktur sehr verändern.
Das Land Niedersachsen hat erstmals für 2016 einen Pauschalbetrag in Höhe von 10.000 Euro/Flüchtling in diesem Jahr erstattet. Zuvor waren für 2016 9500 € vorgesehen, 2015 betrug die Pauschale 6.195 Euro, allerdings gab es für Braunschweig bis Ende 2015 aufgrund der Sondersituation des Standortes der Landesaufnahmebehörde nur durchschnittlich 50 Leistungsbezieher nach dem AsylbLG, denen aus humanitären, gesundheitlichen oder familiären Gründen der Aufenthalt in Braunschweig gestattet worden war.
