Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 16-03109-02
Grunddaten
- Betreff:
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Änderungsantrag TOP 5 Geschäftsordnung Anfragen an den Oberbürgermeister, Streichung der zeitlichen Begrenzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- DIE FRAKTION P2
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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01.11.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
§24. Abs.4 wird wie folgt neu gefasst: >Für die Behandlung von Dringlichkeitsanfragen gilt im übrigen Par. 23 Abs. 2 bis 3 GO entsprechend.<
(4)
Die Behandlung von Dringlichkeitsanfragen ist zeitlich auf eine halbe Stunde begrenzt. ImÜbrigen gilt § 23 Abs. 2 und 3 GO entsprechend. Für die Behandlung von Dringlichkeitsanfragen gilt im Übrigen § 23 Abs. 2 bis 3 GO entsprechend.
