Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 16-03236

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Braunschweig hat mit Beginn des Schuljahres 2016/17 die Kostenübernahme für die Schülerbeförderung für SchülerInnen neu geregelt, die eine Schule außerhalb des Stadtgebietes Braunschweig besuchen (s. Mitteilung 16-02817).

 

Das betrifft viele SchülerInnen aus unserem Bezirk, die z.B. die OBS Papenteich besuchen. Viele SchülerInnen und deren Eltern haben sich für die OBS Papenteich entschieden, weil u.a. die Fahrzeit nach Groß Schwülper geringer ist als zur nächstgelegenen IGS.

 

 

  1. Wie ist die Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung im umgekehrte Fall (SchülerInnen aus dem Landkreis Gifhorn, die z.B. das Lessinggymnasium besuchen) geregelt?
  2. Wäre es möglich, die interkommunalen Schülerverkehre zwischen Gifhorn und Braunschweig im Rahmen einer Vereinbarung zwischen dem Landkreis Gifhorn und der Stadt Braunschweig so zu regeln, dass Eltern in Zukunft von einer anteiligen Kostenübernahme befreit werden können.
  3. Wäre es darüber hinaus vielleicht sogar sinnvoll, mittel- und langfristig eine Lösung für dieses Problem auf regionaler Ebene unter Beteiligung des Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) zu erarbeiten? Könnte die Neuregelung der „Ausgleichsleistungen zur Schülerbeförderung“ durch das Land Niedersachsen hier positive Auswirkungen haben?


gez. Carsten Schröter

 

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