Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-03145-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Langfristige ökologische Waldentwicklung (LÖWE) in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
01.11.2016
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der BIBS-Fraktion im Rat der Stadt Braunschweig vom 20.10.2016 (16-03145) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Der in der Anfrage zitierte ‚LÖWE-Erlass‘ richtet sich ausdrücklich (nur) an die Nds. Landesforsten (NLF): [Zitat des Erlasses: Die Umsetzung des Regierungsprogramms LÖWE … erfolgt in Eigenverantwortung der NLF im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten].
Die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz (SBK) ist daher nicht verpflichtet, den Erlass umzusetzen. Das zuständige Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten lädt allerdings ausdrücklich auch „Kommunen, Stiftungen, Verbände, Kirchen u.a.m.“ dazu ein, geeignete Wälder zur Verfügung zu stellen.
Die SBK macht sich diesen Appell zu eigen und bekennt sich auch nach der Entflechtung von den Nds. Landesforsten im Jahr 2008 in ihrer Waldbewirtschaftung prinzipiell zu den LÖWE-Grundsätzen. Nach eigenen Angaben ist seitens der SBK speziell die Umsetzung des LÖWE-Grundsatzes 2.8 „Aufbau eines Netzes von Waldschutzgebieten“ im Stadtgebiet Braunschweig nicht geplant.
Zu Frage 2:
Zur Sicherung der Schutzfunktion des Waldes erstellt die SBK derzeit ein „Altholzkonzept“, in welchem nicht nur der Erhalt alter Bäume sichergestellt wird, sondern ein flächiger Schutzansatz für Altholzkomplexe als Gesamtbiotop (Prozessschutz) umgesetzt werden soll. Entsprechend der guten fachlichen Praxis sollen dafür 5 % der Waldfläche von der SBK zur Verfügung gestellt werden. Der Schutz von Höhlen- oder Horstbäumen entspricht – unabhängig vom Altholzkonzept – lt. SBK ihrem Selbstverständnis.
Die Umsetzung dieses Zieles in den Wirtschaftswäldern der SBK im Stadtgebiet Braunschweig nach dem LÖWE-Erlass befindet sich noch in der Vorbereitung.
…
Das Konzept wird derzeit in intensiver Abstimmung mit den Naturschutzverbänden und der Naturschutzbehörde entwickelt und erstreckt sich auf die Waldflächen der SBK im Querumer Wald sowie der Buchhorst. Dabei wird geprüft, welche Bereiche, Abteilungen oder Bestandteile sich im Stadtgebiet von Braunschweig fachlich am besten eignen. Für den Fall, dass diese ausgewählten Bestandteile innerhalb der Vertragsflächen mit der Stadt Braunschweig oder dem FUN Hondelage liegen, sollen diese Teile aus den Vertragsflächen herausgenommen und an anderer Stelle in diesem Umfang erweitert werden. D. h., die Vertragsflächen zur Stilllegung der wirtschaftlichen Nutzung kommen zu dem angestrebten Prozentsatz noch hinzu.
Die o. g. freiwillige Umsetzung und Planungen zeigen deutlich die Bereitschaft der SBK zur Stilllegung und Umwandlung von Wirtschaftswald in Naturwälder.
Zu Frage 3:
Die vertraglich eingegangene Zahlungsverpflichtung findet sich in § 4 Abs. 1 und § 6 des Vertrages. Sie beläuft sich auf € 4000,--/a zzgl. MWSt für die vereinbarte Laufzeit von 10 Jahren, also ∑ 40.000,-- € netto (§ 4 Abs. 3 des Vertrages).
Dieser Betrag stellt das Minimum der eingegangenen Verpflichtung dar, auf die die SBK als Vertragspartner einen Anspruch hat. Der in der Anfrage genannte Betrag von über
600.000,-- € entspricht hingegen der maximal möglichen Abgeltung, wenn es gelingen würde, im Vertragszeitraum entsprechende Mittel für die Ablösung zu requirieren und damit über 30 ha Wald dauerhaft aus jeglicher wirtschaftlicher Nutzung zu nehmen.
§ 1 Abs. 3 des Vertrages schließt die gleichzeitige Anrechnung dieser Flächen auf das
LÖWE-Programm – wie zur Frage 2 ausgeführt – aus.
