Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 16-03166

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

I.

In seiner Sitzung am 13. September 2016 hatte der Rat der Stadt Braunschweig den Beschluss gefasst, die Planungen zum „Garten der Erinnerung“ zu realisieren (Drs.-Nr. 16-02426-01). Gegen diesen Beschluss wurde durch Herrn Till Rosenbaum mit Datum vom 20. September 2016 Klage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig mit dem Ziel, den Ratsbeschluss aufheben zu lassen, erhoben.

 

Als Klagegrund wird vorgebracht, dass der Beschlussvorlage keine Lagepläne beigelegen hätten. Überdies seien keine Alternativen für eine Abwägung vorgelegt worden, ein besserer Standort sei nicht berücksichtigt worden. Der Bolzplatz werde den Kindern genommen. Da der Bolzplatz seit 5 Jahren fast täglich von Kindern genutzt werde, werde um eine Abwägung nach Gewohnheitsrecht gebeten.

Eine ausführliche Klagebegründung liegt der Verwaltung bis zum heutigen Tage nicht vor. Das Klageverfahren wird federführend durch das städtische Rechtsreferat betreut.

 

Mit Datum vom 20. September 2016 wurde von der BIBS-Fraktion für den ehemaligen Ratsherrn Rosenbaum Akteneinsicht in den Vorgang zur Planung des „Gartens der Erinnerung“ beantragt. Hierbei handelt es sich um eine kommunalrechtliche Akteneinsicht nach § 58 Abs. 4 S. 3 und 4 NKomVG. Der beantragten Akteneinsicht ist stattgegeben worden. Sie wurde von Herrn Rosenbaum am 21. Oktober 2016 wahrgenommen.

 

Mit Datum vom 29. September 2016 wurde vom Kläger des o. g. Klageverfahrens ein gesonderter Antrag auf Akteneinsicht basierend auf dem Verwaltungsprozessrecht gestellt. Diesem Antrag konnte bisher noch nicht entsprochen werden, da zunächst das kommunalrechtliche Akteneinsichtsverfahren abgeschlossen wurde. Nach abschließender Bewertung der Bitte des ehemaligen Ratsherrn Rosenbaum um Kopien aus den eingesehenen Vorgängen wird dem Kläger des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens in einem nächsten Schritt die beauftragte Akteneinsicht zu gewähren sein. 


 

II.

Aufgrund der eingereichten Klage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig soll der durch den Rat am 13. September 2016 gefasste Beschluss zur Realisierung der Planungen zum „Garten der Erinnerung“ derzeit noch nicht umgesetzt werden, da zunächst die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig über die Aufhebung des Ratsbeschlusses abgewartet werden soll.

 

Über die weiteren Entwicklungen wird berichtet.

 

 

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