Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-03051
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchgangsverkehr Ottweilerstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
|
Entscheidung
|
|
|
|
16.11.2016
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Begründung der Vorlage
Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrats ergibt sich aus § 93 Abs. 1 NKomVG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 3 der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der geplanten Maßnahme um eine bauliche Maßnahme zur Verkehrsberuhigung einer Straße, die nicht wesentlich über die Stadtbezirksgrenzen hinausführt, keine wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeutung hat und nicht im Rahmen einer mehrere Straßen erfassenden Gesamtmaßnahme mit überbezirklicher Auswirkung vorgenommen wird. Daher ist für diese Maßnahme der Stadtbezirksrat beschlusszuständig.
Anlass
Mit Stellungnahme 15-00991-01 wurde dem Stadtbezirksrat das Ergebnis der durchgeführten verdeckten Geschwindigkeitsmessungen in der Ottweilerstraße im März 2016 mitgeteilt. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass in beiden Fahrtrichtungen mehr als die Hälfte aller Kfz-Führerinnen und Kfz-Führer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten hat.
Aus diesem Grund haben sich Anwohnerinnen und Anwohner mit der dringenden Bitte an den Stadtbezirksrat und an die Verwaltung gewandt, durch weitere – auch bauliche Maßnahmen – Einfluss auf das Verkehrsverhalten in der Ottweilerstraße zu nehmen
(vgl. Anfrage 16-02372).
Mit Stellungnahme 16-02372-01 hat die Verwaltung zugesagt, kleine bauliche Maßnahmen auf ihre Umsetzbarkeit zu untersuchen und nach erfolgter Prüfung eine Ortsbegehung mit Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Mitgliedern des Stadtbezirksrats durchzuführen.
Die Ortsbegehung hat am 18.08.2016 stattgefunden. Im Zuge der Ortsbegehung sowie der darauf folgenden Abstimmung wurde weitgehender Konsens über die vorliegend beschriebene Maßnahme erreicht. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung dem Stadtbezirksrat die vorliegend beschriebene Maßnahme zum Beschluss vor.
Maßnahme
Im Verlauf der Ottweilerstraße werden an vier Stellen Strukturierungselemente in Form von Klebebordanlagen auf die vorhandene Fahrbahn aufgebracht. Anlage 1 zeigt die Lage der Strukturierungselemente, Anlage 2 den Querschnitt eines Strukturierungselements.
Finanzierung
Die Kosten der beschriebenen Maßnahmen schätzt die Verwaltung auf 4.000 €. Diese werden aus den Budgetmitteln des Stadtbezirksrates 321 finanziert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
230,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
32 kB
|
