Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02141
Grunddaten
- Betreff:
-
Planung und Ausbau der Braunstraße östlich der Engelhardstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 224 Rüningen
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Entscheidung
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17.11.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates
Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 NKomVG in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Vorlage zur Planung und zum Ausbau der Braunstraße östlich der Engelhardstraße um einen Um- und Ausbau einer Straße, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.
2. Anlass
Die Braunstraße östlich der Engelhardstraße ist mit den Möglichkeiten der Straßenunterhaltung nicht länger wirtschaftlich zu unterhalten. Der Schmutzwasserkanal wurde bereits im Vorfeld der Straßensanierungsmaßnahme erneuert, weil aus entwässerungstechnischen Gründen sofortiger Handlungsbedarf angezeigt war.
3. Planung
Die Braunstraße östlich der Engelhardstraße soll auf einer Breite von 6,50 m in Pflasterbauweise als verkehrsberuhigter Bereich hergestellt werden. Angesichts der Tatsache, dass es sich nur um 4 Anlieger handelt und die Straße in ähnlichem Ausbauquerschnitt seit Jahrzehnten funktioniert, wurde auf die Planung und den Ausbau eines Wendehammers am Ende der Straße verzichtet. Zwischen dem Ende der Straße und der Thiedestraße wird die vorhandene Geh- und Radwegverbindung auf einer Breite von 3,50 m ausgebaut.
4. Informationsveranstaltung
Für den 20. April 2016 hatte die Verwaltung alle Grundstückseigentümer schriftlich sowie die Öffentlichkeit über die Medien eingeladen, um die Planung zu erläutern, die Rahmenbedingungen der Straßenausbaubeitragssatzung zu erklären, Fragen zu beantworten und mit den Anliegern zu diskutieren.
- Mehrere Anlieger äußerten die Auffassung, dass die Straße nach der erfolgten Kanalsanierung gut aussehe und keine weiteren Maßnahmen erforderlich seien.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die Straße ist fast 50 Jahre alt und mit den Möglichkeiten der Straßenunterhaltung nicht mehr dauerhaft und wirtschaftlich zu erhalten. Die erfolgte Kanalsanierung hat dazu geführt, dass im Bereich der Kanalgräben ein tragfähiger Untergrund zum Aufbau einer neuen Straße gebaut wurde. Unmittelbar außerhalb dieser Kanalgräben ist der vorhandene Straßenaufbau nicht mehr ausreichend tragfähig und entspricht nicht den heutigen Anforderungen. Im Zuge der Kanalbaumaßnahme wurde im Bereich der Kanaltrasse östlich der Engelhardstraße provisorisch eine Asphaltdeckschicht aufgebracht, um für die Anlieger bis zum Zeitpunkt der Sanierung der Straße eine halbwegs nutzbare Straßenoberfläche anbieten zu können. Diese provisorische Decke ist nicht dauerhaft haltbar, so dass diese Maßnahme nicht geeignet ist, die erforderliche Grundsanierung der Straße zu ersetzen.
- Eine Anliegerin erkundigte sich, ob die Anlieger den Ausbau der Straße ablehnen könnten. Die Verwaltung erläuterte daraufhin, dass der Stadtbezirk über den Ausbau dieser Straße auf Vorschlag der Verwaltung entscheidet.
Insgesamt hatte die Verwaltung den Eindruck, dass die Anwesenden mit der Planung grundsätzlich einverstanden sind, aber aufgrund der zu zahlenden Straßenausbaubeiträge der Maßnahme kritisch gegenüberstehen.
5. Finanzierung
Die Straßenbaukosten für den Ausbau der Braunstraße östlich der Engelhardstraße betragen ca. 80.000 €. Die Beteiligung der Anlieger über Straßenausbaubeiträge werden sich in einer Gesamthöhe von ca. 45.000 € bewegen. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei der Finanzposition 5S.660025 zur Verfügung.
Anlagen
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1
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178,2 kB
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652,3 kB
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