Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-03198-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs sind sowohl die Stadtverwaltung wie auch die Polizei zuständig. Das absolute Haltverbot Ziegelkamp wurde seit Aufstellung im Jahre 2014 regelmäßig durch städtische Politessen kontrolliert. Bei den letzten hier dokumentierten 14 Kontrollen zu unterschiedlichen Tageszeiten wurde jedoch nur ein einziger Falschparker festgestellt.

 

Kontrollen sind dabei immer nur eine Momentaufnahme und wegen des hohen Aufwandes (Anfahrt aus der Innenstadt) nur gelegentlich möglich. Somit kann hierdurch nicht jederzeit verhindert werden, dass dort unerlaubt geparkt wird. Dies gilt auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Autofahrer sich durch das relativ niedrige Verwarnungsgeld von 15,00 Euro, auf dessen Höhe die Stadt keinen Einfluss hat, aus Erfahrung kaum noch abschrecken lassen. Unabhängig davon hat aber Jeder die Möglichkeit unter www.braunschweig.de/privatanzeige entsprechende Parkverstöße anzuzeigen.

 

Ein Abschleppen des falschgeparkten Fahrzeugs, wäre nur bei einer konkreten Behinderung möglich. Zuvor müsste aber versucht werden, den verantwortlichen Fahrzeugführer zu erreichen, damit dieser das Fahrzeug entfernt.

 

 

 

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