Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-03271
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine - Förderung des Vereinssportbetriebes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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15.11.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Den genannten Antragstellern werden für das Jahr 2016 für die Leistungszentren in Braunschweig folgende Zuwendungen mit einer Gesamtsumme in Höhe von bis zu 39.700,00 € gewährt:
1. Niedersächsischer Tanzsportverband e.V.bis zu 25.000,00 €
2. Niedersächsischer Sportschützenverband e.V.bis zu 14.700,00 €“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig kann gemäß Ziffer 3.43 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig (Sportförderrichtlinien) für den Trainings- und Wettkampfbetrieb von Leistungsgemeinschaften sowie für den Betrieb von Leistungszentren sowie Landes- und Bundesstützpunkten der jeweiligen Sportfachverbände am Standort Braunschweig Zuwendungen gewähren.
Die Höhe der Zuwendung wird im Einzelfall festgesetzt.
Unter Beachtung der Sportförderrichtlinien wird die Gewährung folgender beantragter Zuwendungen vorgeschlagen:
Zu lfd. Nr. 1 Niedersächsischer Tanzsportverband - Landesleistungszentrum Tanzen
Mit Schreiben vom 14. Mai 2016 beantragt der Niedersächsische Tanzsportverband e.V. für den Betrieb des Landesleitungszentrums Tanzen in Braunschweig, Böcklerstraße 219 eine städtische Zuwendung in Höhe von 25.000,00 €.
Gemäß des vorgelegten Kostenvoranschlages 2016 kalkuliert der niedersächsische Tanzsportverband für Personalausgaben, Unterhaltungskosten, Erneuerung, Modernisierung und laufende Instandhaltung sowie Ausgaben für den Lehr- und Ausbildungsbetrieb mit Gesamtausgaben für das Landesleistungszentrum in Braunschweig im Jahr 2016 in Höhe von 70.000 €.
Um den Bestand des Landesleistungszentrum auch im Jahr 2016 in Braunschweig zu ermöglichen wird vorgeschlagen, dem Niedersächsischen Tanzsportverband e.V. wie in den Vorjahren eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 25.000,00 € in Form einer Festbetragsfinanzierung zu gewähren.
Zu lfd. Nr. 2 Niedersächsischer Sportschützenverband e.V. - Landesleistungszentrum Schießsport
Der Niedersächsische Sportschützenverband e.V. beantragt mit Schreiben vom
30. September 2016 eine städtische Zuwendung in Höhe von 14.700,00 € für den Betrieb und die Unterhaltung des Landesleistungszentrums Schießsport in Braunschweig, Hamburger Straße 53, im Jahr 2016.
Die voraussichtlichen Gesamtausgaben des Landesleistungszentrums Schießsport für Personalkosten, Instandhaltungen und Ersatzbeschaffungen sowie Lehrgangsmaßnahmen und Wettkämpfe belaufen sich laut des vorgelegten Finanzierungsplanes auf 31.600,00 €.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Niedersächsische Sportschützenverband e.V. die beantragte städtische Zuwendung wie in den Vorjahren in Höhe von 14.700,00 € in Form einer Festbetragsfinanzierung für den Betrieb und Unterhaltung des Landesleistungszentrum in Braunschweig zu gewähren.
Haushaltsmittel
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen laut Haushaltsplan 2016 im Teilhaushalt des
Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Gewährung der beantragten Zuwendungen zur Verfügung.
