Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-03271

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Den genannten Antragstellern werden für das Jahr 2016 für die Leistungszentren in Braunschweig folgende Zuwendungen mit einer Gesamtsumme in Höhe von bis zu 39.700,00 € gewährt:

 

1. Niedersächsischer Tanzsportverband e.V.bis zu 25.000,00 €

2. Niedersächsischer Sportschützenverband e.V.bis zu 14.700,00 €“

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Braunschweig kann gemäß Ziffer 3.43 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig (Sportförderrichtlinien) für den Trainings- und Wettkampfbetrieb von Leistungsgemeinschaften sowie für den Betrieb von Leistungszentren sowie Landes- und Bundesstützpunkten der jeweiligen Sportfachverbände am Standort Braunschweig Zuwendungen gewähren.

 

Die Höhe der Zuwendung wird im Einzelfall festgesetzt.

 

Unter Beachtung der Sportförderrichtlinien wird die Gewährung folgender beantragter Zuwendungen vorgeschlagen:

 

Zu lfd. Nr. 1 Niedersächsischer Tanzsportverband - Landesleistungszentrum Tanzen

 

Mit Schreiben vom 14. Mai 2016 beantragt der Niedersächsische Tanzsportverband e.V. für den Betrieb des Landesleitungszentrums Tanzen in Braunschweig, Böcklerstraße 219 eine städtische Zuwendung in Höhe von 25.000,00 €.

 

Gemäß des vorgelegten Kostenvoranschlages 2016 kalkuliert der niedersächsische Tanzsportverband für Personalausgaben, Unterhaltungskosten, Erneuerung, Modernisierung und laufende Instandhaltung sowie Ausgaben für den Lehr- und Ausbildungsbetrieb mit Gesamtausgaben für das Landesleistungszentrum in Braunschweig im Jahr 2016 in Höhe von 70.000 €.

 

Um den Bestand des Landesleistungszentrum auch im Jahr 2016 in Braunschweig zu ermöglichen wird vorgeschlagen, dem Niedersächsischen Tanzsportverband e.V. wie in den Vorjahren eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 25.000,00 € in Form einer Festbetragsfinanzierung zu gewähren.

 

Zu lfd. Nr. 2 Niedersächsischer Sportschützenverband e.V. - Landesleistungszentrum Schießsport

 

Der Niedersächsische Sportschützenverband e.V. beantragt mit Schreiben vom
30. September 2016 eine städtische Zuwendung in Höhe von 14.700,00 € für den Betrieb und die Unterhaltung des Landesleistungszentrums Schießsport in Braunschweig, Hamburger Straße 53, im Jahr 2016.

 

Die voraussichtlichen Gesamtausgaben des Landesleistungszentrums Schießsport für Personalkosten, Instandhaltungen und Ersatzbeschaffungen sowie Lehrgangsmaßnahmen und Wettkämpfe belaufen sich laut des vorgelegten Finanzierungsplanes auf 31.600,00 €.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Niedersächsische Sportschützenverband e.V. die beantragte städtische Zuwendung wie in den Vorjahren in Höhe von 14.700,00 € in Form einer Festbetragsfinanzierung für den Betrieb und Unterhaltung des Landesleistungszentrum in Braunschweig zu gewähren.

 

Haushaltsmittel

 

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen laut Haushaltsplan 2016 im Teilhaushalt des

Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Gewährung der beantragten Zuwendungen zur Verfügung.



 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise