Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-03243

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Unter dem Vorbehalt einer positiven Prüfung durch die zuständigen Fachabteilungen gemäß der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Braunschweig wird dem Polizeisportverein Braunschweig e.V. ein Zuschuss von bis zu  7.052,04 € gewährt.“

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß Ziffer 3.2 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig kann die Stadt für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z.B. Sportfunktionsgebäuden, die im Eigentum bzw. im Erbbaurecht von Sportvereinen stehen, sowie für den Erwerb von Sportgeräten, die unmittelbar der Ausübung des Sports dienen, Zuwendungen gewähren.

 

Polizeisportverein Braunschweig e.V. (PSV)

(Priorität II – Sonstige Instandsetzung)

 

Der Verein beantragt für die Erneuerung der defekten Schmutzwasser-Grundleitungen in den Keller-Sanitärräumen des Schützenheimes, Georg-Westermann-Allee 36, eine städtische  Zuwendung in Höhe von 7.052,04 € mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 14.104,08 €. Diese Maßnahme ist nach Angaben des Vereins aufgrund einer massiven Beschädigung der Grundleitungen, die bei einer Kamerabefahrung festgestellt wurde, dringend notwendig. Derzeit können die sanitären Anlagen nicht genutzt werden. Die Verwaltung schlägt vor, dem PSV einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 7.052,04 € (50 %) in Form einer Anteilsfinanzierung zu gewähren.

 

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe für die Gewährung der beantragten Zuwendung stehen im Teilhaushalt 2016 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Verfügung.

 

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