Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 16-03233
Grunddaten
- Betreff:
-
Einsatz von Ventilwächtern als Sicherungsmaßnahme zur Pfändung von Kraftfahrzeugen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Kenntnis
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24.11.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Einleitung, Rechtliche Bewertung, Erfahrungen anderer Kommunen
Die Pfändung des Fahrzeugs ist mitunter die einzige Möglichkeit eine Forderung zu realisieren, wenn die Vollstreckungsschuldnerinnen und -schuldner nicht über anderes pfändbares Vermögen verfügen oder im Verwaltungsvollstreckungsverfahren nicht mitwirken. Beim zusätzlichen Einsatz von Ventilwächtern im Rahmen der Pfändung von Kraftfahrzeugen handelt es sich lediglich um eine Sicherungsmaßnahme. Diese ermöglicht den Verbleib des gepfändeten Fahrzeugs am Standort der Schuldnerinnen und Schuldner, verhindert aber die weitere Nutzung. Unterbleibt eine solche Sicherungsmaßnahme, ist der Erfolg der Pfändung erheblich gefährdet. Der auf eine relativ kurze Zeitdauer gerichtete Einsatz von Ventilwächtern für gepfändete Kraftfahrzeuge steht im Einklang mit den geltenden Vorschriften und Grundsätzen für Vollstreckungsmaßnahmen.
Ventilwächter (Foto umseitig) sind kleine handliche Aufsätze, die auf die Reifenventile aufgeschraubt und als Wegfahrsperre eingesetzt werden. Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 15 km/h lassen sie die Luft innerhalb von 200 bis 500 m kontrolliert aus den Reifen entweichen, wenn das Fahrzeug in Bewegung gesetzt wird. Mittels eines Schlüssels können die Aufsätze problemlos wieder entfernt werden. Wird jedoch versucht, die Ventilwächter gewaltsam zu entfernen, entweicht die Luft aus den Reifen.
Zahlreiche Kommunen, insbesondere die Städte Hannover (ca. 70 Fälle pro Jahr), Göttingen, Osnabrück und Krefeld, setzen Ventilwächter ein. Nach Erfahrungen wird die ganz überwiegende Mehrzahl der Forderungen dann bereits innerhalb von 1-2 Tagen gezahlt. Außerdem hat sich der grundsätzliche Einsatz schnell herumgesprochen und trägt so zur generellen Verbesserung der Zahlungsgewohnheiten bei.
Vorgesehenes Verfahren
Für die Pfändung und Sicherstellung werden am Fahrzeug Pfandsiegel und zwei Ventilwächter angebracht. Auf die Blockierung des Fahrzeugs wird mit zwei auffälligen neonfarbigen Aufklebern hingewiesen. Zusätzlich erhalten die Vollstreckungsschuldnerinnen und -schuldner eine „Benachrichtigung über die amtliche Blockierung“ sowie ein Pfändungsprotokoll. Bei Zahlung wird das Fahrzeug umgehend freigegeben. Erfolgt innerhalb von drei Werktagen keine Zahlung, wird das Fahrzeug abgeschleppt. Verstreicht auch eine nach dem Abschleppen zu setzende Frist ohne Zahlung, wird das Fahrzeug verwertet.
Es ist beabsichtigt, ab Januar 2017 Ventilwächter zur Sicherung gepfändeter Kraftfahrzeuge einzusetzen sowie vorab eine entsprechende Presseerklärung herauszugeben. Die Kosten für die Anschaffung von 14 Ventilwächtern werden voraussichtlich etwa 476,- € und von witterungsbeständigen Pfandsiegeln sowie neonfarbigen Warnaufklebern ca.363,- € betragen.

