Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 16-03232
Grunddaten
- Betreff:
-
Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan Waggum, "Vor den Hörsten", WA 69 Urteil des OVG Lüneburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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23.11.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Antragsteller wandte sich im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens gegen den Bebauungsplan WA 69, „Vor den Hörsten“. Zur Begründung trug der Antragsteller mehrere Kritikpunkte vor, die mögliche Lärmimmissionen auf sein Grundstück betreffen, u. a. ging es auch um die Auswirkungen von Lärm durch die Nutzer des Freibades Waggum.
Das Nds. OVG hat den Normenkontrollantrag abgelehnt. Für den Senat sind Abwä-gungsmängel des Plans nicht erkennbar. Die Festsetzung des Jugendplatzes und des Spielplatzes sei auch unter Berücksichtigung der vom Antragsteller befürchteten Lärm-belästigung nicht zu beanstanden. Die Auffassung des Antragstellers, die eingeholten Lärmgutachten seien nicht sachgerecht, weist das Nds. OVG zurück. Das Interesse des Antragstellers, die Lärmbelastung seines Grundstückes in den zulässigen Grenzen zu belassen, sieht der Senat in vollem Umfang berücksichtigt. Den Umstand, dass durch das Freibad Waggum eine Erhöhung der Schallpegel um 1 dB(A) eintritt, durfte die Stadt als zu vernachlässigen ansehen.
Die Revision hat das Nds. OVG nicht zugelassen. Es bleibt abzuwarten, ob der Antragsteller Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erhebt.
