Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 16-03230

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zum weiteren Verfahren der Umsetzung eines Offenen Bücherschranks im Stadtbezirks 310 Westliches Ringgebiet (auf dem Frankfurter Platz) wird zur Sitzung des Stadtbezirksrates am 09. November 2016 Folgendes mitgeteilt:

 

I. Technische Umsetzung und Kostenrahmen:

Für die Aufstellung der vorgesehenen Telefonzelle ist aus baufachlicher Sicht die Errichtung eines Fundaments erforderlich. Im Rahmen des Ortstermins mit Vertretern der Fachverwaltung am 22. August 2016 wurden für die Errichtung eines Fundamentes zur sicheren Befestigung der Telefonzelle Kosten in Höhe von ca. 3.000 EUR benannt. Diese Kosten beziehen sich sowohl auf das Material als auch die einzuplanenden Personalkosten für eine

Fachfirma. Die zwischenzeitlich von Herrn Hinterberg (AntiRost e. V.) vorgeschlagene Alternative der Befestigung mittels einer Metallplatte ist lt. Fachverwaltung möglich, erzeugt insgesamt jedoch vergleichbare Kosten wie die Fundamenterrichtung. Auf einen zunächst vorgesehenen Stromanschluss zur Beleuchtung des Bücherschrankes wurde durch den Stadtbezirksrat aufgrund der Kostenschätzung von ca. 3.000 € mittlerweile verzichtet.

Überdies fallen für die Anschaffung und den Transport der Telefonzelle (magenta-farben) Kosten in Höhe von 850 € an.

 

II. Sondernutzung und Nutzungsvertrag:

Grundsätzlich gilt:

Die Aufstellung von Offenen Bücherschränken geht über den straßenrechtlich zulässigen Gemeingebrauch hinaus. Es handelt sich um eine genehmigungspflichtige Sondernutzung. Die hierfür erforderliche Ermessensausübung erfolgt auf der Grundlage des Abschlusses eine Nutzungsvertrages. Ein solcher wurde für den Bücherschrank im Stadtbezirk 331 Nordstadt mit dem dort benannten Partner der Nibelungen-Wohnbau-GmbH abgeschlossen. Auf dieser Basis war die Erteilung der Sondernutzungsgenehmigung problemlos möglich. Ohne den Abschluss des Nutzungsvertrages wäre die Ausübung des Ermessens durch die Fachverwaltung fehlerhaft und die Sondernutzungsgenehmigung rechtswidrig. Daher ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages zwingende Voraussetzung für die rechtmäßige Errichtung eines Bücherschranks.

 

Für den hier vorliegenden Einzelfall der Aufstellung eines Offenen Bücherschrankes auf dem Frankfurter Platz übernimmt die Verwaltung in Ermangelung eines externen Trägers die Verkehrssicherungspflicht.

 

III. Gesamtergebnis/Fazit:

Die Umsetzung des Vorhabens Offener Bücherschrank auf dem Frankfurter Platz wird von Seiten der Verwaltung kurzfristig (im Rahmen der baulichen Umsetzungs- und Vorlaufzeiten) zu Ende geführt. Die Verwaltung wird sich bemühen, den Kostenrahmen für die Herstellung des Fundaments für den Offenen Bücherschrank auf dem Frankfurter Platz mit den zur Verfügung stehenden Mitteln des Stadtbezirksrates in Höhe von 2.500 € einzuhalten. Die Kosten für die Anschaffung und den Transport der Telefonzelle in Höhe von 850 € übernimmt im Sinne der Einhaltung des Kostenrahmens ausnahmsweise die Verwaltung aus eigenen Budgetmitteln.

 

Es wird angestrebt, die Errichtung des Offenen Bücherschrankes bis zum Jahresende abgeschlossen zu haben.

 

Die in dieser Mitteilung dargestellte Lösung stellt eine zielorientierte Handhabung im Einzelfall dar und kann nicht als zukünftige Praxis angewandt werden. Für die zukünftige Handhabung der Aufstellung von Offenen Bücherschränken strebt die Verwaltung daher ein stadtweit einheitliches Verfahren an.

 

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