Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 16-03302
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtstraße Nord
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt Büchs, Wolfgang
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Beantwortung
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23.11.2016
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Sachverhalt
Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 2.3.2016 die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens zum Bau der „Stadtstraße Nord“ beschlossen (16-01425). Gemäß dem Beschluss soll die Straße auf Grund ihrer „Verkehrsbedeutung als Kreisstraße“ (einer Durchgangsstraße mit 3/5 Durchgangsverkehr) geplant werden. Der ursprünglich beschlossene Bebauungsplan HA 135 hält allerdings fest, die neue Stadtstraße „solle vorrangig der Erschließung des neuen Quartiers dienen“ (B-Plan HA 135, Anlage 6.1, Seite 12).
Im Beschluss heißt es weiter:
„Im Bereich der Querung der Spargelstraße ist eine Signalanlage für Fußgänger und den Radverkehr vorgesehen, um der Bedeutung der Spargelstraße für diese Verkehre zwischen Siegfriedviertel, dem neuen Bebauungsplangebiet und der Innenstadt gerecht zu werden.“
In der Ergänzung 16-01425 wurde bezüglich der durch die Verwaltung informierten Anwohner festgehalten: „Die Anlieger begrüßten die geplante Klassifizierung als Kreisstraße mit den damit verbundenen Auswirkungen auf die Finanzierung.“ Nach unseren Informationen ist dies nicht so, im Gegenteil: einige Anwohner kündigten an, gegen die Beteiligung an den Kosten zu klagen. Ferner sei darauf hingewiesen, dass im Caspariviertel (HA 135) noch niemand wohnt und somit in diesem Bereich gar keine Anlieger an den Kosten beteiligt werden können.
Nun verging fast ein halbes Jahr, bis die Stadt Braunschweig den Antrag auf Planfeststellung bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, die offenbar in diesem Falle die Stadt Braunschweig selbst ist, eingereicht hat. Entgegen dem Beschluss vom 2.3.2016 kam es anscheinend zu wesentlichen Änderungen in der Planung, denn in den Antragsunterlagen (Erläuterungsbericht – Straßenbauliche Beschreibung) findet sich die oben benannte und vom Planungs- und Umweltausschuss beschlossene Signalanlage nicht wieder. Entgegen dem Beschluss vom 2.3. wird die Stadtstraße im Antrag als S-Kurve über den Fuß- und Radweg gelegt, um eine Verbreiterung der Straße auf 8 Meter Durchschnitt zu erreichen, damit Sattelzüge im Begegnungsverkehr mit 50 km/h weiterfahren können.
- Wieso wurden die Gremien über diese wesentlichen Änderungen im Planfeststellungsantrag entgegen dem Beschluss vom 2.3.2016 nicht unterrichtet?
- Wieso kann die Stadt Braunschweig selbst Planfeststellungsbehörde sein, wenn die Planung der „Stadtstraße Nord“ nach eigener Auskunft als Kreisstraße klassifiziert werden soll und damit von überörtlicher Bedeutung sein wird?
Wieviele Anlieger begrüßen weiterhin die Beteiligung an den Kosten, und wieviele der Anlieger haben mittlerweile Klage bzw. Widersprüche eingereicht?
