Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 16-03301

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In dem von Eckert & Ziegler angestrengten Normenkontrollverfahren zur Überprüfung des Bebauungsplanes TH 22 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die mündliche Verhandlung auf den 15.12.2016 terminiert. Ein weiterer Normenkontrollantrag eines ansässigen Betriebes ist gestellt worden, im Hinblick auf den genannten Verhandlungstermin inhaltlich aber noch nicht begründet worden.

 

Die Unternehmen Eckert & Ziegler Umweltdienste GmbH und Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH haben insgesamt vier Bauanträge zum Umbau im Bestand gestellt, zu denen das Nds. Umweltministerium als zuständige Strahlenschutzbehörde beteiligt worden ist. Das Umweltministerium hat Anfang November 2016 mitgeteilt, dass bei diesen Anträgen Aspekte des Strahlenschutzes betroffen sind, die zwischen Umweltministerium und den betroffenen Firmen noch nicht abschließend geklärt werden konnten. Hiervon hängt die Genehmigungsfähigkeit ab.

 

Aufgrund dieser Einschätzung sind die Unternehmen mit der Aufforderung angeschrieben worden, den Nachweis nach Nr. 5 der Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes TH 22 zu erbringen.

 

 

 

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