Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-03293

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

1.Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan AW 100 wird um die in der Planzeichnung gekennzeichnete Teilfläche zur Änderung der Bebauungspläne RA 13 und RA 22 erweitert.

 

2.Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Heinrich-der-Löwe-Kaserne“, AW 100, sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 Nieder­sächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um eine Angele­genheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Haupt­satzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 


Aufstellungsbeschluss und Planungsziel

 

Die militärische Nutzung der Heinrich-der-Löwe-Kaserne wurde im Jahr 2003 aufgegeben, sodass sich die Möglichkeit einer zivilen Nachnutzung des Areals im Südosten der Stadt Braunschweig ergibt. Diese Konversionsfläche bietet mit ihrer Nähe zur Innenstadt und zu zwei Anschlüssen an die Autobahn 39 großes Potential sowohl für Gewerbe- als auch für Wohnnutzung.

 

Am 17. Februar 2015 hat der Verwaltungsausschuss für das Gesamtareal den Aufstellungs­beschluss zum Bebauungsplan „Heinrich-der-Löwe-Kaserne“, AW 100, mit dem Ziel be­schlossen, hier Planungsrecht für dringend benötigte Wohnbauflächen sowie einen attraktiven Gewerbestandort u. a. zur Ansiedlung hochwertiger Büronutzungen in Sichtweite zur Auto­bahn zu schaffen. Nach einer Teilung des Bebauungsplanverfahrens wird zeitlich versetzt zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Heinrich-der-Löwe-Kaserne“, AW 113, mit dem Bebauungs­plan AW 100 der südliche Teil Geländes der Heinrich-der-Löwe-Kaserne als Wohngebiet mit einem Nahversorgungsstandort entwickelt.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Heinrich-der-Löwe-Kaserne“, AW 100, beinhaltet eine südliche Teilfläche der ehemaligen Heinrich-der-Löwe-Kaserne sowie Teilbereiche der östlich angrenzenden Gewerbegebiete im Geltungsbereich der Bebauungspläne RA 13 und RA 22 und hat eine Größe von insgesamt ca. 35 ha. Die Änderung der rechtskräftigen Bebauungspläne RA 13 und RA 22 bezieht sich dabei auf eine Reduzierung der immissions­wirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (IFSP) sowie auf die Unzulässigkeit von einzelnen Nutzungen der Schrott- und Altwarenverwertung, mit denen typischerweise störende Immissionen verbunden sind.

 

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB und sonstiger Stellen

 

Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 17. August 2015 bis 18. September 2015 durch­geführt.

 

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen

 

Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 1. August 2016 bis zum 1. September 2016 durch­geführt.

 

Stellungnahmen, die zu einer grundsätzlichen Änderung der Planung geführt hätten, wurden dabei nicht abgegeben. Die Stellungnahmen werden der Vorlage zum Satzungsbeschluss beigefügt und dabei mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einem Beschlussvor­schlag versehen.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

 

Am 22. September 2015 wurde in den Räumen der Lebenshilfe Braunschweig, Boltenberg 8, 38126 Braunschweig, eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt. Zudem standen in der Zeit vom 11. August 2015 bis 25. September 2015 die Unterlagen zur Planung in Form eines Aushangs sowie im Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung.

 

Vorrangiges Thema war die Verkehrsproblematik. Auf die derzeit schon insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten hohe Belastung der Rautheimer Straße und der Braunschweiger Straße wurde hingewiesen und eine Verschlechterung der Situation durch die geplante Gesamtentwicklung des Geländes der Heinrich-der-Löwe-Kaserne befürchtet. Dazu wurde im Rahmen der weiteren Planung durch die WVI Prof. Dr. Wermuth Verkehrsforschung und Infrastrukturplanung GmbH eine Verkehrsuntersuchung zur geplanten Nachnutzung des Geländes der ehemaligen Heinrich-der-Löwe-Kaserne erarbeitet (Februar 2016). Auf Grundlage von Bestands- und Prognosedaten sowie umfangreichen Variantenunter­suchungen und Leistungsfähigkeitsbetrachtungen für die unterschiedlichen Knotenpunkte wurden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, die in die Planungen eingeflossen sind. Nach dem Ergebnis des Gutachtens ist unter diesen Voraussetzungen die verkehrliche Erschließung für die geplante Nachnutzung der Heinrich-der-Löwe-Kaserne möglich. Mit den aufgezeigten Maßnahmen kann die verkehrliche Erschließung zukünftig für alle Verkehrs­arten gesichert und der Verkehr leistungsfähig und verkehrssicher abgewickelt werden.

 

Die Niederschrift der Veranstaltung am 22. September 2015 ist dieser Vorlage als Anlage 6 beigefügt.

 

Empfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Heinrich-der-Löwe-Kaserne“, AW 100.


 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise