Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-03250-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu der Anfrage 16-03250 der BIBS-Fraktion „Bebauungsplan „Vor den Hörsten““ teilt die Verwaltung Folgendes mit:

 

zu 1.:

Mit dem Bebauungsplan „Vor den Hörsten“ wird ein Wohngebiet für Einfamilien- und Doppelhäuser mit ca. 90 bis 100 Baugrundstücken geschaffen. Daraus ergibt sich ein rechnerischer Bedarf von 18 bis 20 Kindergartenplätzen und 14 bis 15 Krippenplätzen. Dies entspricht einer Zwei-Gruppen-Kita.

 

zu 2.:

Eine Vorbehaltsfläche ist in dem Baugebiet vorgesehen. Der Neubau einer Kita ist abhängig von der dann zu prüfenden Bedarfssituation. Für den Erwerb der Vorbehaltsfläche gibt es eine auf 10 Jahre befristete Ankaufsoption der Stadt.

 

zu 3.:

Hierzu wird auf die Mitteilung 16-03232 an den Planungs- und Umweltausschuss am 23. November 2016 verwiesen. Das Nds. OVG hat den Normenkontrollantrag, der sich gegen den Bebauungsplan WA 69 wandte, abgelehnt. Die Revision hat das Nds. OVG nicht zugelassen. Es bleibt abzuwarten, ob der Antragsteller Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegt.

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise