Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-03280

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH werden angewiesen, den Geschäftsführer des Klinikums zu ermächtigen, den Letter of Intent mit der Städtisches Klinikum Wolfenbüttel gGmbH zu unterzeichnen."

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Das Klinikum Braunschweig und das Klinikum Wolfenbüttel planen eine Intensivierung der Zusammenarbeit über die bereits bestehenden Kooperationen hinaus. Die Kooperation soll in operativ noch zu definierenden Schwerpunkten mit dem Ziel einer Stärkung der kommunalen Gesundheitsversorgung ausgebaut werden.

 

Mit einem Letter of Intent soll deshalb die Absicht der Intensivierung der Zusammenarbeit vereinbart werden. Die weiteren Abstimmungen und Konkretisierungen sollen in einem zeitlichen Rahmen zum Abschluss von Kooperationsverträgen führen.

 

Der Letter of Intent ist im Entwurf als nichtöffentliche Anlage beigefügt, um die vereinbarte Vertraulichkeit zu wahren. Inhaltlich ist der Entwurf mit der Städtisches Klinikum Wolfenbüttel gGmbH abgestimmt. Im Hinblick insbesondere auf die formalen Aspekte ist noch eine abschließende Überarbeitung erforderlich.

 

Da die in diesem Fall angestrebte Kooperation zweier kommunal beherrschter Gesellschaften von besonderer Bedeutung ist, ist eine Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung über den Letter of Intent vorgesehen (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 Gesellschaftsvertrag). Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung des Klinikums herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss des Verwaltungsausschusses erforderlich.

 

Der (zukünftige) Abschluss von einzelnen Kooperationsverträgen bedarf nach § 13 Abs. 1 Nr. 8 des Gesellschaftsvertrages des Klinikums der Zustimmung des Aufsichtsrates.

 

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