Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 16-03334

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ds. 16-03313 wird wie folgt ergänzt:

  1. Im Rahmen der Ausstellung des städtischen Museums über die Novemberrevolution wird auch das Wirken von Minna Faßhauer in Braunschweig explizit behandelt.
  2. Der im Gewerkschaftshaus eröffnete „Bildungsort für Minna Faßhauer“ wird in die Konzeption mit einbezogen.

Die Verwaltung tritt in Gespräche mit dem DGB ein, wie weitere Veranstaltungen, Vorträge etc. mit Blick auf das Wirken von Minna Faßhauer in das Projekt einbezogen werden können.

 

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Sachverhalt

Begründung:
 

In der Ratssitzung vom 24.09.2013 wurde über eine angemessene Ehrung für Minna Faßhauer diskutiert. Am Ende einigte sich der Rat auf die Annahme eines Kompromissvorschlages, mit dem Arbeitstitel „Von Ernst August über August Merges zu Heinrich Jasper“ (Ds. 2907/13). Dieser sollte nicht nur eine Würdigung der ersten Frau in Deutschland im Amt einer Ministerin, Minna Faßhauer, beinhalten, sondern es sollten vielmehr auch Biografien von Persönlichkeiten wie Otto Grotewohl (1894-1964), August Merges (1870-1945) oder Joseph Oerter (1870-1928) ebenso wie Carl Heimbs (1878-1972), Ernst-August Roloff (1886-1955) oder Werner Küchenthal (1882-1976) berücksichtigt werden. Der VA beschloss den Antrag dann am 10.12.2013.

 

In der Folge wurden renommierte regionale Historiker mit der Erarbeitung eines Konzeptes betraut. Diesem Konzept, nunmehr mit dem Titel "Vom Herzogtum zum Freistaat - Braunschweigs Weg in die Demokratie (1916-1923)", stimmte der Kulturausschuss in seiner Sitzung am 6.3.2015 zu (Ds. 17456/15). Das nachhaltige Wirken von  Minna Faßhauer wird hier bereits deutlich reduziert. Erwähnt wird lediglich, dass sie an den „Novemberereignissen in Braunschweig“ teilnahm. Nun soll mit der Drucksache 16-03313 dem Konzept endgültig zugestimmt werden. In dieser Vorlage taucht Minna Faßhauer, die eigentlich Anlass und Ausgangspunkt der Debatte gewesen ist, gar nicht mehr auf. Dies entspricht nicht dem ursprünglichen Beschluss. Insofern ist eine Korrektur erforderlich.
 

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