Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-03137
Grunddaten
- Betreff:
-
Elfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Braunschweig (Straßenreinigungsgebührensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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24.11.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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06.12.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Begründung:
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt am 21. Oktober 2016 den Haushaltsplanentwurf der Sonderrechnung Abfallwirtschaft als Anlage zum Haushaltsplanentwurf vorgelegt. In dem Vorbericht des Haushaltsplanentwurfs der Sonderrechnung Abfallwirtschaft wird zur Entwicklung der Straßenreinigungsgebühren 2017 eine Gebührensteigerung von 2,5 % bis 3,0 % prognostiziert. Die konkrete Gebührenkalkulation zeigt eine Gebührensteigerung um durchschnittlich 2,6 %.
Im Einzelnen:
1.Vorgesehene Gebühren ab 1. Januar 2017
Reinigungs- | Monatl. Gebühr je Meter Straßenfront | Bisherige monatl. Gebühr je Meter Straßenfront | Veränderung |
I | 4,81 € | 4,69 € | 2,6 % |
II | 1,51 € | 1,47 € | 2,7 % |
III | 0,76 € | 0,74 € | 2,7 % |
IV | 0,38 € | 0,37 € | 2,7 % |
V | 0,19 € | 0,19 € | 0,0 % |
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11 | 5,28 € | 5,15 € | 2,5 % |
12 | 8,18 € | 7,97 € | 2,6 % |
14 | 5,07 € | 4,94 € | 2,6 % |
16 | 5,07 € | 4,94 € | 2,6 % |
17 | 4,34 € | 4,24 € | 2,4 % |
18 | 3,62 € | 3,53 € | 2,5 % |
19 | 2,17 € | 2,12 € | 2,4 % |
20 | 6,73 € | 6,56 € | 2,6 % |
22 | 3,62 € | 3,53 € | 2,5 % |
29 | 10,84 € | 10,57 € | 2,6 % |
Anmerkung: Aufgrund der Rundung der Gebühren auf volle Centbeträge ist die prozentuelle Veränderung bei den einzelnen Reinigungsklassen nicht exakt identisch.
2.Zusammenfassende Darstellung
Die Gebühren bei der Straßenreinigung steigen für den gebührenpflichtigen Reinigungsmeter im Jahr 2017 um 2,6 %. (siehe Tz. 2.3 der Gebührenkalkulation). Durch Auf- und Abrundung der für die einzelnen Reinigungsklassen festzusetzenden Gebührensätze auf volle Centbeträge ergeben sich allerdings unterschiedliche prozentuale Steigerungen.
Im Einzelnen sind folgende Punkte für die Gebührenentwicklung maßgeblich („(+)“ gebührensteigernd; „(-)“ gebührenmindernd):
(+) Höhere Aufwendungen für die an ALBA-BS zu zahlenden Leistungsentgelte aufgrund der vertraglich vereinbarten Indexanpassung der Leistungsentgelte
(217.200 €)
(+) Absenkung des öffentlichen Anteils an der Straßenreinigung von 25,0 % auf 23,9 % (entspricht rd. 97.000 €)
(-) Berücksichtigung einer höheren Überdeckung aus Vorjahren (rd. 70.800 €)
(-) Anstieg der Gebührenmeter um 0,6 % (entspricht rd. 40.000 €)
Die in der Kalkulation berücksichtigten Aufwendungen ergeben sich weitgehend aus der mit ALBA-BS abgeschlossenen Ergänzungsvereinbarung zum Leistungsvertrag I (Straßen-reinigung) vom 19. Mai 2004. Des Weiteren werden in der Kalkulation die weiteren Ergänzungsvereinbarungen hinsichtlich der Reinigung des Straßenbegleitgrüns sowie hinsichtlich der Anpassung der Entgelte auf Basis der Angemessenheitsprüfung zum 1. Januar 2011 und 1. Januar 2016 berücksichtigt.
Bei der Ermittlung der Entsorgungskosten für Restabfall (insb. Abfälle aus Papierkorbentleerung) sind die mit Vorlage Nr. 16-03134 vorgeschlagenen Gebühren für die Anlieferung am Abfallentsorgungszentrum berücksichtigt.
Nachdem das OVG Lüneburg in seinem Urteil 9 KN 288/13 vom 16. Februar 2016 einen pauschalen Ansatz von 25 % für den öffentlichen Anteil an der Straßenreinigung für nicht (mehr) zulässig erachtet hat, wurde der Anteil indivuell berechnet und beträgt 23,9 %. Dieser Anteil wird in der Kalkulation berücksichtigt.
Der Kalkulationszeitraum entspricht dem Kalenderjahr 2017.
Gemäß § 5 Abs. 2 NKAG sind entstandene Gebührenunter- bzw. -überdeckungen innerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen. Bei der Kalkulation für das Jahr 2017 wird die noch nicht in die Kalkulation 2016 einbezogene Überdeckung des Jahres 2014 sowie ein Anteil der Überdeckung 2015 berücksichtigt. Die verbleibende Überdeckung 2015 soll erst danach verwandt werden, um eine möglichst gleichmäßige Gebührenentwicklung zu erhalten (vgl. Punkt 2.3.8 der Anlage 1).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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286,5 kB
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