Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-03259
Grunddaten
- Betreff:
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Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am OVG Lüneburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0120 Stadtentwicklung und Statistik (Wahlen)
- Beteiligt:
- 0120 Stadtentwicklung und Statistik; DEZERNAT II - Organisations-, Personal- und Ordnungsdezernat; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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06.12.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Rat der Stadt Braunschweig schlägt die folgenden Personen zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg für die Amtszeit vom 27. April 2017 bis 26. April 2022 vor:
1. _________________________2. _________________________
3. _________________________4. _________________________
5. _________________________6. _________________________
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Amtsperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) endet am 26. April 2017. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden für eine Amtszeit von fünf Jahren neu gewählt. Diese neue Amtszeit beginnt am 27. April 2017 und endet am 26. April 2022.
Gemäß § 28 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist von der Stadt Braunschweig eine Vorschlagsliste für die Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter aufzustellen. Die Liste ist dem OVG bis zum 20.Dezember 2016 zu übersenden. Ein Wahlausschuss am OVG wählt dann die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter aus den Vorschlagslisten aller Kreise und kreisfreien Städte. Die Vorschlagsliste bedarf der Zustimmung des Rates mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte seiner gesetzlichen Mitgliederzahl.
Das OVG hat die Zahl der in die Vorschlagsliste der Stadt Braunschweig aufzunehmenden Personen auf sechs festgesetzt. Alle Personen sollen zur Übernahme dieses Ehrenamtes bereit sein und müssen die rechtlichen Voraussetzungen gemäß der §§ 20 bis 22 VwGO erfüllen.
Die Fraktionen sind gebeten worden, spätestens in der VA-Sitzung am 29. November insgesamt sechs Personen zu benennen, die zur Übernahme dieses Ehrenamtes für die o. g. Amtszeit bereit sind und die Voraussetzungen der §§ 20 bis 22 VwGO erfüllen. Wobei eine Änderung oder Ergänzung der Vorschlagsliste bis zur Beschlussfassung des Rates möglich wäre. Die Vorschlagsrechte verteilen sich analog zur Besetzung der Ausschüsse des Rates wie folgt: Fraktion SPD - 2 Vorschläge, Fraktion CDU - 2 Vorschläge, Fraktion GRÜNE - 1 Vorschlag und Fraktion AFD - 1 Vorschlag.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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116,1 kB
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