Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-03335

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

1. Umbesetzung im Ausschuss für Integrationsfragen

 

Anstelle von Ratsfrau Simone Wilimzig-Wilke wird Ratsfrau Annette Schütze in den Ausschuss für Integrationsfragen entsandt.

 

2. Ergänzung der Besetzung der Bürgermitglieder im Schulausschuss

 

In den Schulausschuss werden folgende Bürgermitglieder berufen:

 

Vertreterinnen bzw. Vertreter

Ersatzmitglieder (zugleich stellv. Mitglieder)

 

2

Gruppe der Eltern

 

 

 

 

 

 

2.1

Herr Jens Kamphenkel

2.11

Herr Ralf Gebhardt

 

(für die allgemein bildenden Schulen)

2.12

Frau Dunja Förstemann

 

 

 

 

2.2

Frau Corinna Ameln

2.21

NN

 

(für die berufsbildenden Schulen)

2.22

NN

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 71 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Stadt in der Sitzung am 01.11.2016 die Besetzung der Ausschüsse durch Beschluss festgestellt. Nach § 71 Abs. 9 NKomVG können Fraktionen und Gruppen Ausschussmitglieder, die sie benannt haben, durch andere Ausschussmitglieder ersetzen. Die Umbesetzung stellt der Rat ebenfalls durch Beschluss fest.

 

Zu 1.:

Die SPD-Fraktion hat mitgeteilt, dass Ratsfrau Annette Schütze anstelle von Ratsfrau Simone Wilimzig-Wilke als Mitglied für den Ausschuss für Integrationsfragen benannt wird.

 

Zu 2.:

Für die Berufung der Bürgermitglieder im Schulausschuss lagen zur Ratssitzung am 01.11.2016 noch nicht die Vorschläge des Stadtelternrates für die Vertretung der Eltern im Schulausschuss vor, da der Stadtelternrat für die Schuljahre 2016/2017 und 2017/2018 erst am 02.11.2016 gewählt worden ist. Nach seiner konstituierenden Sitzung am 16.11.2016 hat der Stadtelternrat die im Beschluss genannten Vertreterinnen bzw. Vertreter für die Eltern im Schulausschuss vorgeschlagen. Auf die Benennung von zwei Ersatzmitgliedern für die Gruppe der Eltern des berufsbildenden Schulwesens hat der Stadtelternrat zunächst verzichtet. Nach § 110 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz sind die Vorschläge bindend.

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise