Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-03292

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, den Wirtschaftsplan der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2017 in der vom Aufsichtsrat am 15. November 2016 gebilligten Fassung zu beschließen.“

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 12 Ziffer 3 Buchst. a des Gesellschaftsvertrages der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes. Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchst. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 wurde die Zuständigkeit hierfür für die Dauer der laufenden Wahlperiode auf den Finanz- und Personalausschuss (FPA) übertragen.

 

Im Hinblick auf die Harmonisierung des europäischen Rechtsrahmens wurde das neue Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) am 7. Januar 2015 beschlossen. Dies führt vom Geschäftsjahr 2016 an zu kleineren Ausweisänderungen u. a. in der Gewinn- und Verlustrechnung, im Anhang und im Lagebericht. Insbesondere bedeutet dies, dass künftig fast alle Erlöse den Umsatzerlösen zuzuordnen und kaum noch Beträge unter den sonstigen betrieblichen Erlösen auszuweisen sind. Zusätzlich entfallen auch die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen, die künftig im Betriebsergebnis auszuweisen sind.

 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat der vorgelegten Fassung der Wirtschaftsplanung 2017 in seiner Sitzung am 15. November 2016 seine Zustimmung erteilt.

 

Der Wirtschaftsplan 2017 der SBBG weist einen Zuschussbedarf von insgesamt 26.402 T€ aus, der sich aus dem Betriebsergebnis inklusive Steuern (-547 T€) und dem Zinsergebnis

(-1.084 T€) der SBBG sowie dem Beteiligungsergebnis der Tochter- bzw. Beteiligungsgesellschaften (-24.771 T€) zusammensetzt.

 

Im Rahmen der Aktivitäten zur Optimierung der Beteiligungsstruktur soll die Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH (HBG) in den steuerlichen Querverbund der SBBG einbezogen werden. Hierzu sollen noch bis Ende des Jahres 2016 rd. 94,9 % der Anteile rechtswirksam von der Stadt auf die SBBG übertragen werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Drucksachen-Nr.: 16-03244, eine Entscheidung ist in der Ratssitzung am 6. Dezember 2016 vorgesehen.

Daher ist auf Basis des zu noch zu schließenden Ergebnisabführungsvertrages im Plan 2017 erstmalig eine Ausschüttung der HBG an die SBBG in Höhe von 250 T€ im Beteiligungsergebnis berücksichtigt worden.

 

Aufgrund der fortgeschriebenen Ergebnisentwicklungen – vor allem im Beteiligungsergebnis der SBBG – ergibt sich gegenüber dem bisherigen Ansatz im städtischen Haushaltsplanentwurf 2017 von rd. -24.912 T€ ein um rd. 1.490 T€ höherer Verlustausgleichsbedarf für die SBBG.

 

Die sich ergebenden Veränderungen des Verlustausgleichbedarfs im städtischen Ergebnishaushalt 2017ff sowie in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 sollen im Rahmen der Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfs 2017ff entsprechend berücksichtigt werden.

 

Die Ergebnisentwicklung stellt sich wie folgt dar:

 

Die Ergebnisentwicklung der SBBG wird hauptsächlich vom Beteiligungsergebnis bestimmt, das im Jahr 2017 einen Verlust von 24.771 T€ ausweist. Dies entspricht einer Quote von rd. 93,8 % des Gesamtverlustes.

 


Neben den erfolgten Anpassungen bei der Braunschweiger Verkehrs-GmbH, der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH sowie im Betriebs- und Zinsergebnis der SBBG hat hier der gegenüber den Vorjahren eingetretene deutliche Rückgang der Ausschüttungshöhe der Braunschweiger Versorgungs-AG Co. KG in Abhängigkeit von den veränderten Rahmenbedingungen auf dem Energiemarkt sowie aufgrund der bestehenden Prozessrisiken aus dem Stromliefervertrag mit der E.ON-Tochtergesellschaft Energy Sales GmbH einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung der SBBG.

 

Weiterhin wurde in der Planung 2017 eine Dividendenausschüttung der Nibelungen-Wohnbau-GmbH in Höhe von 1.483 T€ (disquotale Ausschüttung) berücksichtigt. Hierzu wird auf die Ausführungen zur Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig unter der Textziffer V der Vorlage verwiesen.

 

Die derzeitige Prognose für das Jahr 2016 weist einen Mehrbedarf von 857 T€ aus. Nach Vorliegen der endgültigen Jahresabschlüsse der SBBG-Konzerngesellschaften könnte sich dieser Betrag noch verändern. Es ist vorgesehen, dass der abschließend benötigte Mittelbedarf überplanmäßig durch den Rat der Stadt Braunschweig bereitgestellt wird (s. auch Erläuterungen auf Seite 7 des Wirtschaftsplans der SBBG).

 

I.Stadt Braunschweig Beteiligungs-GmbH

 

Das Betriebsergebnis der SBBG (inklusive sonstige Steuern) in 2017 beträgt -367 T€ und berücksichtigt im Personalaufwand unter Verzicht auf die Nachbesetzung einer Stelle eine Tariferhöhung von 2,35 % im Jahr 2017 für den Personalstand von 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für den Energie- und Gasbezug werden Kostenerhöhungen von jeweils 4 % p. a. angesetzt. Durch die im Jahr 2017 eintretende Vollabschreibung des Gebäudes Taubenstraße 7 verringern sich die Abschreibungen ab diesem Jahr deutlich. In der Position „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ sind ab der Prognose 2016 entsprechend den neuen BilRUG-Vorgaben auch die bisher im außerordentlichen Ergebnis auszuweisenden Umstellungseffekte bei den Pensionsrückstellungen in Höhe von 67 T€ pro Jahr enthalten.

 

Im Immobilienbereich entstehen Risiken im Hinblick auf die künftige Vermietungssituation der gesellschaftseigenen Gebäude Taubenstraße 7 (derzeitige Nutzung durch die BVAG & Co. KG und die VOLIM GmbH) und Wilhelmstraße 62 – 71 (derzeitige Nutzung durch die Landesschulbehörde) im Gesamtumfang von rd. 400 T€. Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Textziffern 3.2 - SBBG ohne Beteiligungsgesellschaften - und 7 - Chancen und Risiken - 2. Spiegelstrich des anliegenden Wirtschaftsplans 2017 der SBBG. Gleichwohl basiert die Planung auf einer Fortschreibung der aktuellen Vermietungssituation dieser Gebäude.

 

Die SBBG besitzt weiterhin unbebaute Grundstücke nördlich und südlich der Taubenstraße. Es wird angestrebt, diese zur Realisierung des zweiten Bauabschnitts des neuen Wohnquartiers Nördliches Ringgebiet und für die geplante Errichtung des sogenannten „Nordparks“ zu gegebener Zeit zu veräußern. Aufgrund der noch nicht ausverhandelten Einzelheiten sind mögliche Ergebniswirkungen aus diesen Grundstücksgeschäften nicht in die Wirtschaftsplanung 2017ff aufgenommen worden. Nach derzeitiger Einschätzung wird davon ausgegangen, dass sich hieraus für die SBBG selbst keine oder nur geringe Ergebnisauswirkungen ergeben werden.

 

Das Zinsergebnis (-1.084 T€ in 2017) entwickelt sich trotz rückläufiger Zinserträge weiterhin positiv. Maßgeblich hierfür sind planmäßig ausgelaufene Darlehensverbindlichkeiten und günstige Zinskonditionen bei den im Jahr 2016 erfolgten Darlehensneuaufnahmen. Zudem sind im Zinsergebnis auch Abzinsungseffekte im Zusammenhang mit der Bildung von Pensionsrückstellungen enthalten. Durch eine gesetzliche Änderung, nach der hierbei der Durchschnitt der letzten 10 Jahre (bisher 7 Jahre) anzusetzen ist, ergibt sich pro Jahr zunächst eine geringere Rückstellungsbildung.

 

Das Beteiligungsergebnis 2017 beträgt -24.771 T€. Die sich im Finanzplanungszeitraum ergebenden Schwankungen – vor allem im Jahr 2020 sind insbesondere durch die Ergebnisabführung der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG bedingt. Zur Ergebnisentwicklung der Beteiligungsgesellschaften wird auf die Ausführungen zu den Textziffern II bis VI verwiesen.

 

Die bisher im außerordentlichen Ergebnis zwingend auszuweisenden Umstellungseffekte bei den Pensionsrückstellungen sind nach dem zum 23. Juli 2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) nunmehr in der Position „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ auszuweisen.

 

Der Investitionsplan 2017 der SBBG hat einen Umfang von 375 T€. Neben Ersatzinvestitionen im Bereich der IT-Ausstattung (15 T€ in 2017 - 2020) sowie der Erstellung von Planungskonzepten für die Gebäude Wilhelmstraße 62 – 71 und Neue Knochenhauerstraße 5 (130 T€) im Hinblick auf eine künftige Verwendung sind im Gebäude Taubenstraße 7 für erforderliche Maßnahmen im Bereich der Sicherheitsbeleuchtung 230 T€ eingeplant.

 

II.Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM)

 

Gemäß § 10 Abs. 2 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der KVM bedarf der Wirtschaftsplan der Gesellschaft der Zustimmung des Aufsichtsrates der KVM. Eine Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung ist nicht vorgesehen. Der Aufsichtsrat der Kraftverkehr Mundstock GmbH wird die Wirtschaftsplanung 2017 in seiner Sitzung am 30. November 2016 beraten. Sollte seine Zustimmung nicht erfolgen, wird ergänzend berichtet.

 

Die wesentliche Geschäftstätigkeit des Unternehmens besteht in der Durchführung von Auftragsverkehren auf dem Gebiet des öffentlichen Personennahverkehrs mit Omnibussen. Hierfür stellt die Gesellschaft auf vertraglicher Grundlage insbesondere der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) Fahrer und Fahrzeuge zur Verfügung, die im Linienverkehr eingesetzt werden. Daneben betreibt die Gesellschaft eigene Linienverkehre auf zwei konzessionierten Linien im Braunschweiger Umland.

 

Zudem bestehen Dienstleistungsverträge mit der Peiner Verkehrsgesellschaft mbH (PVG) und der Magdeburg Nutzfahrzeug-Service-GmbH (MNS). Gemäß der bestehenden Anwendungsvereinbarung mit der BSVG wurde die Quote für Subunternehmerleistungen auf ca. 20 % reduziert.

 

Nach Veräußerung eines 49,04 %-igen Geschäftsanteils der MNS wurde der bestehende Ergebnisabführungsvertrag im Jahr 2012 gekündigt. Somit erfolgt eine Ausschüttung erst mit der Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses und damit um ein Jahr zeitversetzt gegenüber der ursprünglichen Regelung.

 

Ein Ergebnisabführungsvertrag besteht somit nur mit der Mundstock Reisen GmbH.

 

Die PVG als weitere Tochtergesellschaft der KVM erbringt seit dem 1. August 2006 ÖPNV-Leistungen im Stadtgebiet und im Landkreis Peine. Die KVM ist für diese Leistungen Inhaber der Linienkonzessionen, die Betriebsführung wurde auf die PVG übertragen.

 


Die KVM erwartet für das Planjahr 2017 bei unverändertem Personalbestand ein Ergebnis in Höhe von rd. 169 T€, wobei Gewinnabführungen in Höhe von rd. 113 T€ (MNS: 51 T€ und Mundstock Reisen: 62 T€) prognostiziert werden. Im Finanzplan der KVM sind für 2017 Investitionen im Umfang von 365 T€ vorgesehen. Hiervon entfallen 150 T€ auf die Erneuerung der Tankanlage und des Ölabscheiders im Betriebshof Wedtlenstedt sowie 215 T€ auf die Beschaffung eines Solo-Linienbusses im Rahmen der mit der BSVG abgestimmten Beschaffungsstrategie.

 

Im Jahr 2017 werden nach Abstimmung mit den Gesellschaftern Optimierungen der strategischen Ausrichtung der KVM-Gruppe weiterverfolgt.

 

III.Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (BVAG)

 

Nach der Wirtschaftsplanung 2017 der BVAG wird für 2017 ein Jahresüberschuss von

21,2 Mio. € erwartet. Der an die SBBG abzuführende Ergebnisanteil beträgt 25,1 % bzw. rd.

5.321 T€.

 

Durch die unerwartete Klageabweisung durch das Landgericht München im Verfahren gegen die E.ON-Tochtergesellschaft Energy Sales GmbH ist die für 2017 vorgesehene Auflösung der Drohverlustrückstellung in Höhe von rd. 9,7 Mio. € nicht realisierbar. Ein rechtskräftiges Urteil wird nicht vor 2020 erwartet, sodass es zu einer zeitlichen Verschiebung der Auflösung der Drohverlustrückstellung kommt. Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen auf den Energiemärkten berücksichtigt der Wirtschaftsplan einen Rückgang des operativen Geschäfts, der durch Gegensteuerungsmaßnahmen ausgeglichen werden soll. Gegenüber der bisherigen Einplanung (Abführung: 8.283 T€) wird daher im Wirtschaftsjahr 2017 der o. a. Rückgang prognostiziert.

 

Durch den mit Wirkung vom 1. Januar 2005 vollzogenen Formwechsel der BVAG in eine Personengesellschaft wurde erreicht, dass die Möglichkeit der Verrechnung der aus der Beteiligung an der BVAG resultierenden Gewinne ohne Körperschaftsteuerbelastung mit Verlusten aus anderen Sparten auf Ebene der SBBG wieder erfolgen kann.

 

Im Hinblick auf die Ergebnisentwicklung der BVAG wird auf die Mitteilung an den Finanz- und Personalausschuss (Drucks.-Nr.: 16-03102) zur Sitzung am 20. Oktober 2016 verwiesen.

 

IV.Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG)

 

Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der BSVG der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG. Für die erforderliche Weisung ist ein separater Beschluss des FPA erforderlich. Hierzu wird auf die Drucks.-Nr.: 16-03289 zur heutigen Sitzung verwiesen.

 

V.Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig (Niwo)

 

Die Ergebnisse der Niwo fließen um ein Jahr versetzt in den Jahresabschluss der SBBG ein, da hier weder ein Ergebnisabführungsvertrag besteht noch Abschlagszahlungen auf das Jahreser­gebnis zu leisten sind. Unter Berücksichtigung der zwischen der Niwo und ihren Gesellschafterinnen Stadt Braunschweig und SBBG abgeschlossenen Dividendenvereinbarung vom 7. März 2016 entfällt auf die SBBG auf Basis der Ergebnisprognose 2016 der Niwo eine Dividendenzahlung in Höhe von 1.483 T€ im Jahr 2017. Der Anweisungsbeschluss im Hinblick auf die Stimmbindung der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SBBG zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2017 wurde nach Beratung im Aufsichtsrat der Niwo am 23. September 2016 bereits durch den FPA  in seiner Sitzung am 20. Oktober 2016 gefasst. Hierzu wird auf die Drucks.-Nr.: 16-03055 verwiesen.


VI.Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthalle)

Die Wirtschaftsplanung der Stadthalle für das Geschäftsjahr 2017 ist vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2016 gebilligt worden. Der Anweisungsbeschluss zur Stimmbindung der Vertreter der Stadt in den Gesellschafterversammlungen der Stadthalle und der SBBG zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2017 erging bereits in der FPA-Sitzung am 20. Oktober 2016. Hierzu wird auf die Drucks.-Nr.: 16-03094 Bezug genommen.

 

VII.Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH (Stadtbad)

 

Der Anweisungsbeschluss für die Wirtschaftsplanung 2017 der Stadtbad wurde nach Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft am 21. Oktober 2016 bereits in der FPA-Sitzung am 24. November 2016 gefasst (S. Drucks.-Nr.: 16-03113).

 

Die Wirtschaftspläne 2017 der SBBG und der KVM sind als Anlage beigefügt.

 

 

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Anlagen

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