Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-03370

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH werden angewiesen

 

1.den Wirtschaftsplan 2017 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 29. November 2016 gebilligten Fassung und

 

2.die Änderung des Gesellschaftsvertrages für 2017 hinsichtlich des Einlagebetrages zu beschließen.“


 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu 1.:

 

Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Braunschweig Stadtmarketing GmbH (BSM). Gem. § 18 des Gesellschaftsvertrages der BSM ist für jedes Geschäftsjahr ein Wirtschaftsplan aufzustellen, dessen Feststellung nach § 14 Abs. 1 lit. b) der Gesellschafterversammlung obliegt.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der BSM herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich, für den gem. § 6 Ziffer 1 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 der Finanz- und Personalausschuss (FPA) zuständig ist.

 

Der Aufsichtsrat wird sich in seiner Sitzung am 29. November 2016 mit dem Wirtschaftsplan befassen. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.

 

Erfolgsplan 2017

 

Für das Wirtschaftsjahr 2017 werden Gesamterträge in Höhe von 2.921.050 € und Gesamtaufwendungen in Höhe von 4.412.650 € erwartet, sodass sich ein Fehlbetrag von 1.491.600 € ergibt. Unter Berücksichtigung einer Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 60.000 € wird ein Zuschussbedarf für die Stadt von 1.431.600 € prognostiziert. Gegenüber den Vorjahren wird mit folgenden geplanten Erträgen und Aufwendungen gerechnet:

 


 

 

Angaben in T€

Ist
2015

Plan
2016

Prognose
2016

Plan
2017

1

Umsatzerlöse

3.022,6

2.957,6

3.221,1

2.921,1

1a

% zum Vorjahr/Plan

-

- 2,2 

+6,6/+ 8,9 

-9,3

2

Sonstige betriebliche Erträge

85,5

0,0

0,0

0,0

3

Materialaufwand

-2.144,9

-1.682,9

-1.918,1

-1.692,3

4

Personalaufwand

-1.621,0

-1.961,6

-1.961,6

-2.041,0

5

Abschreibungen

-37,4

-49,6

-49,6

-43,8

6

Sonstige betriebliche Aufwendungen

-620,5

-665,0

-625,9

-635,6

7

Betriebsergebnis (Summe 1-6)

-1.315,7

-1.401,5

-1.334,1

-1.491,6

8

Zins-/Finanzergebnis

0,8

0,0

0,0

0,0

9

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

0,0

0,0

0,0

0,0

10

Ergebnis nach Steuern (Summe 7-9)

-1.314,9

-1.401,5

-1.334,1

-1.491,6

11

sonstige Steuern

2,1

0,0

0,0

0,0

12

Jahresergebnis (Summe 10-11)

-1.312,8

-1.401,5

-1.334,1

-1.491,6

13

Entnahme aus der Kapitalrücklage

0

65,0

0

60,0

14

Verbleibendes Jahresergebnis

-1.312,8

-1.336,5

-1.334,1

-1.431,6

 

Im Hinblick auf die Harmonisierung des europäischen Rechtsrahmens wurde das neue Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) am 7. Januar 2015 beschlossen. Dies führt vom Geschäftsjahr 2016 an zu kleineren Ausweisänderungen u. a. in der Gewinn- und Verlustrechnung, im Anhang und im Lagebericht. Zusätzlich entfallen die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen, d. h. dass die bisher im außerordentlichen Ergebnis ausgewiesenen Sachverhalte nun im Betriebsergebnis gezeigt werden. Entnahmen aus der Kapitaleinlage, die bisher als außerordentliche Erträge dargestellt wurden, werden nunmehr separat unter dem Jahresergebnis ausgewiesen.

 

Aufgrund leicht sinkender Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr (- 36,5 T€) wird bei steigendem Material- (+ 9,4 T€) und Personalaufwand (+79,4 T€), geringeren sonstigen betrieblichen Aufwendungen (-29,4 T€) sowie einer Entnahme aus der Kapitalrücklage der BSM in Höhe von 60,0 T€ ein um 95,1 T€ schlechteres verbleibendes Jahresergebnis gegenüber 2016 prognostiziert.

 

Im Materialaufwand ist der Einlagebetrag in Höhe von 150,0 T€ enthalten, der an die Haus der Wissenschaft Braunschweig GmbH, an der die BSM mit 25,2 % beteiligt ist, weitergeleitet wird.

 

Betriebsergebnis

 

Insgesamt wird ein verbleibender Jahresfehlbetrag von 1.431,6 T€ erwartet, der durch die Festbetragseinlage in Höhe von 1.257,2 T€ und die variable Einlage in Höhe von 174,4 T€ ausgeglichen werden soll. Entsprechende Mittel werden im Haushaltsplan 2017 veranschlagt.

 

Finanzplan 2017

 

Es sind Investitionen in Höhe von 43,8 T€ vorgesehen, die durch als erwirtschaftet angenommene Abschreibungen finanziert werden sollen.

 


Zu 2.:

 

§ 5 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Braunschweig Stadtmarketing GmbH regelt die Höhe der Festbetragseinlage. Der in der Wirtschaftsplanung 2017 ausgewiesene Zuschussbedarf von 1.431,6 T€ soll durch die Festbetragseinlage in Höhe von 1.257,2 T€ und die variable Einlage in Höhe von 174,4 T€ gedeckt werden. Insoweit ist eine Änderung des Gesellschaftsvertrages erforderlich.

 

Die Änderung des Gesellschaftsvertrages obliegt gem. § 14 Abs. 1 lit. a) ebenfalls der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH. Gemäß § 6 Ziffer 1 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 wurde die Zuständigkeit auch hierfür für die Dauer der laufenden Wahlperiode auf den FPA übertragen. Nach Beratung im Finanz- und Personalausschuss ist eine entsprechende Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung vorgesehen.

 

Die Wirtschaftspläne 2017 der Braunschweig Stadtmarketing GmbH und der Haus der Wissenschaft Braunschweig GmbH sind als Anlagen beigefügt.


 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise