Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-03289
Grunddaten
- Betreff:
-
Braunschweiger Verkehrs-GmbH Wirtschaftsplan 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
08.12.2016
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH den Wirtschaftsplan 2017 in der vom Aufsichtsrat am 1. Dezember 2016 gebilligten Fassung zu beschließen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Sämtliche Geschäftsanteile der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) werden von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) gehalten.
Gemäß § 12 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der BSVG entscheidet die Gesellschafterversammlung der BSVG über die Feststellung des Wirtschaftsplans. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der BSVG der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchst. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 wurde die Zuständigkeit hierfür für die Dauer der laufenden Wahlperiode auf den Finanz- und Personalausschuss übertragen.
Im Hinblick auf die Harmonisierung des europäischen Rechtsrahmens wurde das neue Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) am 7. Januar 2015 beschlossen. Dies führt vom Geschäftsjahr 2016 an zu kleineren Ausweisänderungen u. a. in der Gewinn- und Verlustrechnung, im Anhang und im Lagebericht. Insbesondere bedeutet dies, dass künftig fast alle Erlöse den Umsatzerlösen zuzuordnen sind und kaum noch Beträge unter den sonstigen betrieblichen Erlösen auszuweisen sind. Zusätzlich entfallen auch die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen, die künftig im Betriebsergebnis auszuweisen sind.
Die Wirtschaftsplanung der BSVG für das Geschäftsjahr 2017 wird vom Aufsichtsrat am
1. Dezember 2016 beraten. Sollte der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung eine Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2017 nicht empfehlen, wird ergänzend berichtet.
Basierend auf der Entwicklung der maßgeblichen Ergebnisfaktoren (Entwicklung der Umsatzerlöse sowie Personalaufwand) weist der Wirtschaftsplan 2017 der BSVG einen Ertrag aus Verlustübernahme von 19.913 T€ aus. Der Verlust wird aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der SBBG ausgeglichen und erhöht sich gegenüber dem Planwert des Vorjahres bzw. gegenüber der Prognose für 2016 um rd. 1.065 T€ bzw. 1.158 T€.
Maßgeblich für diese Ergebnisveränderungen sind insbesondere folgende Faktoren:
Die im Rahmen der Konsolidierung für 2016 ermittelten Einsparungen durch Leistungsänderungen innerhalb Braunschweigs in den Jahren 2017 bis 2019 im Umfang von jährlich 600 T€ waren nicht durchsetzbar und konnten demzufolge auch nicht in der Planung berücksichtigt werden.
Durch die Entscheidung, den derzeitigen Linienverlauf der Buslinie 426 nicht anzupassen, obwohl das Land die Finanzierungsvereinbarung zum 31. Dezember 2016 gekündigt hat, entstehen Ergebnisbelastungen im Umfang von 350 T€ im Jahr 2017 bzw. von rd. 400 T€ pro Jahr im Zeitraum 2018 bis 2020.
In die Planung nicht aufgenommen wurden:
Mittel für das städtische Projekt „Stadtbahnerweiterung“, da derzeit erst die Folgekostenrechnungen erarbeitet werden, sodass noch keine Aussage zur
Wirkung des Ausbaus auf die Unternehmensergebnisse der BSVG möglich ist.
Eine Präsentation der Ergebnisse im Rahmen einer Gremienvorlage für den
Aufsichtsrat der BSVG und für die städtischen Gremien ist erst für Anfang des
nächsten Jahres vorgesehen.
Sollten nach Beschlussfassung des Rates zur Umsetzung des Stadtbahnausbaukonzepts bereits im Wirtschaftsjahr 2017 Planungsmittel benötigt werden, könnten diese ohne eine Ausweitung des Wirtschaftsplans durch Umwidmung der im Jahr 2017 vorgesehenen Finanzierungsrate in Höhe von 145 T€ für die Maßnahme „Volkmarode Nord Neue Wendeschleife Moorhüttenweg“ (s. Ziffer 36 des Finanzplans) bereitgestellt werden. Bei einem Ratsbeschluss zur Realisierung einer Stadtbahnverlängerung nach Volkmarode Nord würde der Neubau einer Wendeschleife dort entfallen können.
mögliche Risiken auf die Ertragssituation der BSVG durch die von der Verbundgesellschaft Region Braunschweig GmbH (VRB) beabsichtigte
Neuregelung der Einnahmenaufteilung auf der Basis vorzunehmender
Fahrgasterhebungen. Die sich hieraus ergebenden wirtschaftlichen
Auswirkungen auf die BSVG sind derzeit noch nicht bezifferbar, stellen
nach Einschätzung der Geschäftsführung aber ein nicht unerhebliches
Risiko dar.
Unter diesen Planungsprämissen stellt sich die Ergebnisentwicklung wie folgt dar:
Die Steigerung der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahresplan um rd. 0,9 Mio. € bzw. gegenüber der Prognose 2016 von rd. 1,1 Mio. € basiert auf einer auch weiterhin positiv eingeschätzten Fahrgastnachfrage mit einer Steigerung um 300.000 Fahrgäste sowie der zum 1. Januar 2017 vorgesehenen Anpassungen des VRB-Verbundtarifs. Die Ausgleichszahlungen für die Schwerbehindertenbeförderung bzw. für die rabattierte Beförderung von Schülern bewegen sich mit 2.200 T€ bzw. 2.877 T€ in etwa konstant auf Vorjahresniveau. Werbeeinnahmen werden in Höhe von 803 T€ erwartet, hiervon entfällt ein Teilbetrag von 300 T€ auf die neu angebrachte Außenwerbung der Traminos.
Für die ehemalige Ausgleichsleistung des Landes nach § 45a PBefG zur Finanzierung der Fehlbeträge durch Ausgabe von preisrabattierten Wochen-, Monats- oder Jahreskarten im Linienverkehr an Schüler, Studenten und Auszubildende ist eine Neuregelung vorgesehen. Hierbei soll es ab dem Jahr 2017 zu einer Verlagerung der Aufgabe und ihrer Finanzierung von der Landesnahverkehrsgesellschaft u. a. auf die Ebene des Zweckverbandes Großraum Braunschweig (ZGB) kommen. Eine beihilferechtskonforme Regelung wird derzeit vom ZGB erst entwickelt. Daher ist in Abstimmung mit dem ZGB in der Planung 2017 der BSVG ein Ausgleich auf Basis des Vorjahres (2.877 T€) vorgesehen.
Die aktivierten Eigenleistungen, die auf eigenen Projektaufwendungen der Gesellschaft basieren, die dann auf die entsprechenden Projekte gebucht werden, zeigen eine relativ konstante Entwicklung im Finanzplanungszeitraum bis 2020.
Der Materialaufwand 2017 wird sich auf insgesamt 15.387 T€ belaufen und setzt sich aus den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (7.176 T€) sowie aus den bezogenen Leistungen (8.211 T€) zusammen. Erstere bestehen neben den Materialkosten insbesondere aus Energiekosten für den Fahrbetrieb (Fahrstrom und Dieselkosten), hier ist im Finanzplanungszeitraum pro Jahr eine ganz leichte Steigerung der Beschaffungspreise berücksichtigt. Im Rahmen des bestehenden Sicherungsgeschäfts sind Aufwendungen für Dieselbeschaffungen im Umfang von 60 % des Bedarfs bis zum Jahr 2018 abgesichert.
Unter den bezogenen Leistungen (8.211 T€) werden Fremdleistungen für die Instandhaltung und Reinigung der Fahrzeuge (3.142 T€) sowie Anmietverkehre (5.069 T€) veranschlagt. Die erste Position weist gegenüber der Prognose für das Jahr 2016 (2.834 T€) aufgrund der im Interesse der Kundenzufriedenheit vorgesehenen höheren Reinigungsleistungen eine Steigerung um rd. 11 % im Planjahr 2017 auf. Die Anmietung von Fahrleistungen bei der Kraftverkehr Mundstock GmbH, die diese Leistungen zu Marktkonditionen über einen Haustarifvertrag erbringt, reduziert sich gegenüber dem Vorjahr geringfügig um rd. 2,5 % auf 5.069 T€, zeigt aber im Finanzplanungszeitraum bis 2020 wieder einen leichten Anstieg.
Im Personalaufwand, der gegenüber der Prognose für das Jahr 2016 eine Steigerung von rd. 1 Mio. € ausweist, wurden die sich ergebenden Auswirkungen aus dem Stellenplan berücksichtigt. Die Mitarbeiterzahl wird sich gegenüber dem Vorjahr (596 Mitarbeiter) um 11 auf 607 Mitarbeiter (inkl. Auszubildende) erhöhen. Während im Wirtschaftsjahr 2017 von Tarifsteigerungen in Höhe von 1,5 % ausgegangen wird, wurden für die Jahr 2018 – 2020 jeweils Steigerungen von 2 % zugrunde gelegt. Im Jahr 2017 ist letztmalig eine Auflösung aus Altersteilzeitrückstellungen enthalten.
Im Jahr 2017 werden für Abschreibungen 9.787 T€ geplant, im Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2020 erhöhen sich diese kontinuierlich. Auf Basis der bereits in den Vorjahren realisierten Investitionsmaßnahmen führen insbesondere die im Finanzplan vorgesehenen Investitionen für die Bus- und Trambeschaffungen, die geplante Sanierung des Betriebshofs Lindenberg und die Gleissanierungsmaßnahmen zu dem gezeigten Aufwuchs.
Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Wegenutzungsentgelt, Dienstleistungen und Sponsoring) wird mit 3.120 T€ gegenüber dem Vorjahr ein leicht rückläufiger Mittelbedarf erwartet.
Das Zins- und Finanzergebnis steht in direktem Zusammenhang mit den im Finanzplan enthaltenen Investitionen und berücksichtigt den entsprechenden Fremdkapitalbedarf. Als Planungsprämisse wurde für 2017 ein durchschnittlicher Aufnahmezins von 1,9 % p. a. zugrunde gelegt.
Die gegenüber dem Planwert 2016 im Wirtschaftsjahr 2017 vorgesehenen Ergebnisverbesserungen im Bereich der Umsatzerlöse, der sonstigen betrieblichen Erträge sowie im Zinsergebnis von insgesamt 1.447 T€ reichen insgesamt nicht aus, um die genannten Mehraufwendungen zu decken, sodass sich eine Verlustausweitung gegenüber dem Vorjahr von insgesamt 1.065 T€ ergibt.
Der Finanzplan 2017 weist einen Finanzbedarf für Investitionen in Höhe von 29.477 T€ (Brutto-Finanzbedarf) aus. Aufgrund der erwarteten Zuschüsse von 15.747 T€ wird sich ein Netto-Finanzbedarf in Höhe von 13.730 T€ ergeben. Als Investitionsschwerpunkte 2017 sind zu nennen:
- Stadtbahnbeschaffungen 5.959 T€
- Omnibusbeschaffungen 3.786 T€
- Teilneubau/Sanierung Betriebshof Lindenberg 4.020 T€
- Gleisbauprojekt Helmstedter Str. West 2.532 T€
- Gleisbauprojekt Donaustraße: Münchenstraße bis Isarstraße 2.066 T€
- mobile Fahrausweisautomaten 950 T€
Der Wirtschaftsplan 2017 der BSVG ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|

