Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-03365
Grunddaten
- Betreff:
-
Volkshochschule Braunschweig GmbH VHS Arbeit und Beruf GmbH Haus der Familie GmbH Wirtschaftspläne 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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08.12.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Der Vertreter der Stadt Braunschweig in der Gesellschafterversammlung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der Wirtschaftsplan 2017 der Volkshochschule Braunschweig GmbH in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 22. November 2016 empfohlenen Fassung wird beschlossen.
- Die Geschäftsführung der Volkshochschule Brauschweig GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der VHS Arbeit und Beruf GmbH die Stimmabgabe so auszuüben, dass der Wirtschaftsplan 2017 der Gesellschaft in der vom Aufsichtsrat der Volkshochschule Braunschweig GmbH in seiner Sitzung am 22. November 2016 empfohlenen Fassung beschlossen wird.
- Die Geschäftsführung der Volkshochschule Brauschweig GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Haus der Familie GmbH die Stimmabgabe so auszuüben, dass der Wirtschaftsplan 2017 der Gesellschaft in der vom Aufsichtsrat der Volkshochschule Braunschweig GmbH in seiner Sitzung am 22. November 2016 empfohlenen Fassung beschlossen wird.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Volkshochschule Braunschweig GmbH. Die Volkshochschule Braunschweig GmbH wiederum ist alleinige Gesellschafterin der VHS Arbeit und Beruf GmbH und der Haus der Familie GmbH.
Für jede Gesellschaft wird ein eigener Wirtschaftsplan aufgestellt.
Gemäß § 12 Satz 1 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der Volkshochschule Braunschweig GmbH obliegt die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Gesellschafterversammlung.
Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der Volkshochschule Braunschweig GmbH herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
Der Wirtschaftsplan bedarf gemäß § 10 Ziffer 6 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der Beratung im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der Volkshochschule Braunschweig GmbH hat sich in seiner Sitzung am 22. November 2016 mit den Wirtschaftsplänen der VHS-Gruppe befasst und den Gesellschafterversammlungen empfohlen, die Wirtschaftspläne zu beschließen.
Im Hinblick auf die Harmonisierung des europäischen Rechtsrahmens wurde das neue Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) am 7. Januar 2015 beschlossen. Dies führt grundsätzlich vom Geschäftsjahr 2016 an zu kleineren Ausweisänderungen u. a. in der Gewinn- und Verlustrechnung, im Anhang und im Lagebericht. Für die VHS-Gruppe bedeutet dies insbesondere, dass aufgrund der erweiterten Definition der Umsatzerlöse künftig fast alle Arten von Erträgen den Umsatzerlösen zuzuordnen und kaum noch Positionen unter den sonstigen betrieblichen Erträgen auszuweisen sind. Zusätzlich entfallen auch die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen, d. h. dass die bisher im außerordentlichen Ergebnis ausgewiesenen Sachverhalte nun im Betriebsergebnis gezeigt werden. In den letzten Jahren sind jedoch bei der VHS-Gruppe keine Erträge und Aufwendungen von außerordentlicher Bedeutung angefallen.
Volkshochschule Braunschweig GmbH
Der vorgelegte Wirtschaftsplan 2017 der Volkshochschule Braunschweig GmbH weist im Erfolgsplan bei Gesamterträgen (inklusive Zinserträgen) in Höhe von 5.273,0 T€ und Gesamtaufwendungen in Höhe von 6.169,5 T€ einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 896,5 T€ aus. Der Jahresfehlbetrag wird von der Stadt Braunschweig ausgeglichen. Entsprechende Mittel werden in den Haushaltsplan 2017 eingeplant.
Im Vergleich zu den Daten der Jahre 2015 und 2016 stellen sich die Planzahlen wie folgt dar:

Im Vergleich zu den Vorjahren ergibt sich für das Geschäftsjahr 2017 eine Steigerung des Fehlbetrages. Dies ist insbesondere durch den Anstieg der Personalaufwendungen begründet. Die Volkshochschule Braunschweig GmbH sowie ihre Tochtergesellschaften haben in 2015 mit den Gewerkschaften ver.di und GEW einen Haustarifvertrag abgeschlossen. Dieser sieht einen kontinuierlichen Anstieg der Gehälter vor. Der erste Schritt der im Entgelttarifvertrag enthaltenen temporären Stufenaufstiege (nach 2, 3 und 4 Jahren) wird in 2017 wirksam. Einen Großteil der Kostensteigerungen kann die Gesellschaft durch eigenwirtschaftliche Leistungen refinanzieren (Steigerung des Gesamtvolumens aufgrund der Nachfrage in den Themenfeldern Sprache und Integration). Der übersteigende Betrag soll von der Stadt Braunschweig im Rahmen des Verlustausgleichs getragen werden.
VHS Arbeit und Beruf GmbH
Der Wirtschaftsplan der VHS Arbeit und Beruf GmbH gliedert sich in die Geschäftsbereiche „Kommunale Beschäftigungsförderung“ und „Allgemeine Projekte“. Der Wirtschaftsplan 2017 der VHS Arbeit und Beruf GmbH weist im Erfolgsplan bei Gesamterträgen (inklusive Zinserträgen) in Höhe von 5.326,8 T€ und Gesamtaufwendungen (inklusive Steuern) in Höhe von 5.326,8 T€ ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus. Die Erträge beinhalten den Verlustausgleich der Stadt für den Bereich „Kommunale Beschäftigungsförderung“ in Höhe von 2.245,5 T€.
Im Vergleich zu den Daten der Jahre 2015 und 2016 stellen sich die Planzahlen wie folgt dar:

Bei einer getrennten Betrachtung der Geschäftsbereiche ergibt sich folgendes Bild:


Für den Bereich „Kommunale Beschäftigungsförderung“ ergibt sich im Vergleich zu den Vorjahren eine Ausweitung der von der Stadt Braunschweig zu leistenden Zuschüsse. Dies ist insbesondere dadurch begründet, dass die VHS Arbeit und Beruf GmbH zusätzliche Aufgaben übernommen hat: die Umsetzung des ESF-Langzeitarbeitslosenprogramms für die Stadt sowie die Umsetzung eines Projektes mit der Erbringung von psychosozialen Leistungen nach § 16 a SGB II in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Soziales und Gesundheit.
Haus der Familie GmbH
Der Wirtschaftsplan 2017 der Haus der Familie GmbH weist im Erfolgsplan bei Gesamterträgen in Höhe von 1.086,5 T€ und Gesamtaufwendungen in Höhe von 1.086,5 T€ ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus. Die Erträge beinhalten einen Zuschuss der Stadt in Höhe von 166,3 T€.
Im Vergleich zu den Daten der Jahre 2015 und 2016 stellen sich die Planzahlen wie folgt dar:

Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Erläuterungen zu den Wirtschaftsplänen verwiesen.
In der Anlage sind die Wirtschaftspläne 2017 der Volkshochschule Braunschweig GmbH, der VHS Arbeit und Beruf GmbH sowie der Haus der Familie GmbH beigefügt. Darüber hinaus ist nachrichtlich eine Gesamtdarstellung der VHS-Gruppe beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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