Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-03400

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreterin/der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung wird angewiesen, den Wirtschaftsplan 2017 der Braunschweig Zukunft GmbH in der vom Aufsichtsrat in

seiner Sitzung am 22. November 2016 gebilligten Fassung zu beschließen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Wirtschaftsplan wird nach § 14 Buchst. d.) des Gesellschaftsvertrages der Braunschweig Zukunft GmbH (BZG) von der Gesellschafterversammlung beschlossen und bedarf einer Weisung an den dortigen Vertreter der Stadt Braunschweig.

 

Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der BZG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich, für den gem. § 6 Ziffer 1 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 der Finanz- und Personalausschuss (FPA) zuständig ist.

 

Der Aufsichtsrat der BZG hat in seiner Sitzung am 22. November 2016 den Wirtschaftsplan 2017 in der vorgelegten Fassung beraten und der Gesellschafterversammlung empfohlen, entsprechend zu beschließen.

 

Der Wirtschaftsplan 2017 der Gesellschaft weist (vor Verlustübernahme durch die Stadt) einen Fehlbetrag i. H. v. 1.245.600 € aus und liegt damit um 86,0 T€ niedriger als der Plan 2016. Im Haushaltsentwurf 2017 sind Mittel in entsprechender Höhe veranschlagt.

 

Im Einzelnen:

 

In T€

Plan 2015

IST 2015

Plan 2016

Plan 2017

1

Umsatzerlöse

+ 137,1

 

+ 146,5

 

+ 155,8

 

+ 161,6

 

1a

% zum Vorjahr/Plan

 

 

+ 6,8

 

+ 6,3

 

+ 3,7

 

2

Sonstige betriebliche Erträge

+ 244,5

 

+ 295,4

 

+ 291,5

 

+ 208,4

 

3

Materialaufwand

- 41,8

 

- 38,2

 

- 42,0

 

- 42,2

 

4

Personalaufwand

- 566,6

 

- 554,8

 

- 610,0

 

- 678,3

 

5

Abschreibungen

- 25,0

 

- 16,4

 

- 25,0

 

- 25,3

 

6

Sonst. betriebl. Aufwendungen

- 1.166,9

 

- 1.230,1

 

- 1.091,2

 

- 859,1

 

7

Betriebsergebnis (Summe 1 bis 6)

- 1.418,7

 

- 1.397,6

 

- 1.320,9

 

- 1.234,9

 

8

Zins-/Finanzergebnis

0

 

0

 

0

 

0

 

9

Steuern vom Einkommen und Ertrag

0

 

0

 

0

 

0

 

10

Ergebnis nach Steuern (Summe 7 bis 9)

- 1.418,7

 

- 1.397,6

 

- 1.320,9

 

- 1.234,9

 

11

Sonstige Steuern

- 10,7

 

- 10,6

 

- 10,7

 

- 10,7

 

12

Jahresergebnis (10-11)

- 1.429,4

 

- 1.408,2

 

- 1.331,6

 

- 1.245,9

 

 

Es sind keine Aufwendungen für das Projekt ‚BOBS‘ (2016: 257,3 T€) mehr zu veranschlagen (die Fortsetzung der Maßnahme erfolgt vollständig über den Fachbereich Soziales). Daneben sind erstmalig 90 T€ für die Wirtschaftsförderungsmaßnahme ‚Innovationsflügel‘ (s. o.) eingeplant.

 

Ferner ist vorgesehen, die Nachbesetzung einer offenen Stelle (nach Ausscheiden des städtischen Mitarbeiters, der diese Stelle bisher innehatte) extern durchzuführen. Daher ist der Personalaufwand erhöht und der Ansatz für die Personalkostenverrechnung (im sonstigen betrieblichen Aufwand) verringert.

 

Es ist eine Verminderung der sonstigen Erträge veranschlagt. Zum einen fallen in 2017 Rückstellungsauflösungen wie noch in 2016 nicht mehr an. Zum anderen läuft der Ge-schäftsbesorgungsvertrag mit der Braunschweig Stadtmarketing GmbH sowie der Koopera-tionsvertrag mit der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH aus.

 

Der Finanzplan sieht geringe Investitionen für Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) im Umfang von 25,0 T€ vor.

 

Als Anlage ist der Wirtschaftsplan 2017 der Gesellschaft beigefügt.
 

 

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Anlagen

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