Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 16-03415

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Bei der Diskussion zum B-Plan "Heinrich-der-Löwe-Kaserne", AW 100 wurde von der Verwaltung darauf verwiesen, dass eine Festsetzung von Fahrradstellplätzen in B-Plänen unterbleibt, weil diese Festsetzung zu kleinteilig ist und die (geringen) Flächen „problemlos“ auf den Grundstücken zur Verfügung stehen. Entsprechende Regelungen würden im nachgeordneten Baugenehmigungsverfahren getroffen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie lautet die üblicherweise getroffene Vereinbarung zu Fahrradstellplätzen (Standardformulierung)?
  2. In welchem Umfang werden Fahrradstellplätze festgesetzt (Anzahl Stellplätze pro Wohneinheit)
  3. Werden die „Hinweise zum Fahrradparken“ der FGSV (Nr. 239) berücksichtigt bzw. werden alternativ eigene Qualitätsstandards (z.B. Gewährleistung einer Diebstahlsicherung, von der öffentlichen Verkehrsfläche ebenerdig, durch Rampen oder durch Aufzüge zugänglich, vgl. LBauO BW) vereinbart?

Begründung:

Die Stadt Braunschweig möchte den Radverkehr fördern. Hierzu gehören auch qualitätsvolle Abstellanlagen, die den Wohnbereichen direkt zugeordnet sein sollten. Hierfür sollte es, ähnlich wie für private Pkw-Stellplätze, eine entsprechende Regelung geben.

 

 

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