Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-03401

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreterin/der Vertreter der Stadt Braunschweig in der Gesellschafterversammlung der

Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH wird angewiesen, den Wirtschaftsplan 2017 in

der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 22. November 2016 gebilligten Fassung zu

beschließen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH (FBWG) über den Wirtschaftsplan.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreterin/des städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der FBWG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich, für den gem. § 6 Ziffer 1 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 der Finanz- und Personalausschuss (FPA) zuständig ist.

 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat den Wirtschaftsplan 2017 in seiner Sitzung am

22. November 2016 in der vorgelegten Fassung beraten und der
Gesellschafterversammlung empfohlen entsprechend zu beschließen.

 

Insgesamt weist der Wirtschaftsplan 2017 unter Einrechnung der Betriebsmittelzuschüsse der Gesellschafter und der Volkswagen AG i. H. v. 2.800 T€ ein Ergebnis von - 1.895,2 T€ aus. Dieser Fehlbetrag soll im Rahmen der Beschlussfassungen zum Jahresabschluss 2017 mit dem vorhandenen Gewinnvortrag verrechnet werden.



Im Vergleich zu den Vorjahren stellt sich der Erfolgsplan wie folgt dar:










 

 

 

 

In T€

Plan

2015

IST 2015

 

Plan
2016

Plan
2017

1

Umsatzerlöse

+ 4.935,9

 

+ 5.008,3

 

+ 6.582,0

 

+ 6.286,0

 

1a

% zum Vorjahr/Plan

 

 

 

 

 

 

- 4,5

 

2

Sonstige Betriebliche Erträge

+ 3.188,5

 

+ 3.564,5

 

+ 4.320,0

 

+ 2.445,0

 

3

Erträge aus Betriebsmittelzuschüssen der Gesellschafter

+ 2.780,0

 

+ 2.780,0

 

+ 2.800,0

 

+ 2.800,0

 

4

Materialaufwand

- 4.076,9

 

- 4.021,5

 

- 4.324,7

 

- 4.899,3

 

5

Personalaufwand

- 3.611,0

 

- 3.672,1

 

- 4.042,0

 

- 4.256,0

 

6

Abschreibungen

- 3.160,0

 

- 3.254,2

 

- 3.340,0

 

- 3.420,0

 

7

Sonst. betriebl.
Aufwendungen

- 724,6

 

- 793,9

 

- 769,8

 

- 740,6

 

8

Betriebsergebnis
(Summe 1 bis 7)

- 668,1

 

- 388,9

 

+ 1.225,5

 

- 1.784,9

 

9

Zins-/Finanzergebnis

- 27,0

 

- 60,8

 

- 66,2

 

- 75,3

 

10

Ergebnis der
gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (8+9)

- 695,1

 

- 449,7

 

+ 1.159,3

 

- 1.860,2

 

10a

Davon: Sondereffekte

+/- 0

 

+/- 0

 

+ 2.000,0

 

+/- 0

 

10b

Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit  ohne Sondereffekte (10./.10a)

- 695,1

 

- 449,7

 

- 840,7

 

- 1.860,2

 

11

Steuern

- 35,0

 

- 17,4

 

- 35,0

 

- 35,0

 

12

Jahresergebnis (10+11)

- 730,1

 

- 467,1

 

+ 1.124,3

 

- 1.895,2

 

13

Jahresergebnis ohne Betriebsmittelzuschüsse
(12 ./. 3)

- 3.510,1

 

- 3.247,1

 

- 1.675,7

 

 4.695,2

 

14

Jahresergebnis ohne Betriebsmittelzuschüsse und ohne Sondereffekte
(12 ./. 3 ./.10a)

- 3.510,1

 

- 3.247,1

 

- 3.675,7

 

- 4.695,2

 

 

Im Hinblick auf die Harmonisierung des europäischen Rechtsrahmens wurde das neue Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) am 7. Januar 2015 beschlossen. Dies führt grundsätzlich vom Geschäftsjahr 2016 an zu kleineren Ausweisänderungen u. a. in der Gewinn- und Verlustrechnung, im Anhang und im Lagebericht. Bei der FBWG ergeben sich dadurch Verschiebungen von den sonstigen betrieblichen Erträgen zu den Umsatzerlösen. In obiger Tabelle wurden Spalten 1 und 2 für die Wirtschaftsjahre 2016 und 2017 entsprechend angepasst.

 

Im Wirtschaftsjahr 2016 ist durch den Hauptnutzer am Flughafen eine verringerte Anzahl von Starts und Landungen festzustellen, was damit einhergehend zu Einbußen der FBWG bei den flugspezifischen Umsatzerlösen führt.

Im Wirtschaftsplan 2017 werden die Umsatzerlöse auf Basis der bisherigen Ist-Daten aus 2016 veranschlagt. Als Teilkompensation ist eine 4%ige Entgelterhöhung zum 1. Juni 2017 eingeplant. Gegenüber dem Plan 2016 reduzieren sich die Umsatzerlöse daher insgesamt um 296 T€.

 

Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge um 1.875 T€ gegenüber dem Plan 2016 resultiert aus der (einmalig) für 2016 veranschlagten Einnahme i. H. v. 2.000 T€ aus einem Grundstücksverkauf an die Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (siehe hierzu die Vorlage zum Wirtschaftsplan 2016 der FBWB vom 17. Februar 2016, DS 16-01594 sowie die Mitteilung der Verwaltung zur Städtebaulichen Infrastrukturentwicklung am Forschungsflughafen Braunschweig vom 11. April 2016, DS 16-01754).

Der Personalaufwand erhöht sich um 214,0 T€. Dies resultiert hauptsächlich aus der erstmals ganzjährig erforderlichen Einplanung der Personalkosten für 7 zusätzliche Mitarbeiter für den Flughafenbrandschutz, die im Laufe des Jahres 2016 eingestellt worden sind (Sicherstellung von ICAO-Kategorie 6).

 

Der Materialaufwand erhöht sich um 574,6 T€, insbesondere aufgrund von Instandsetzungserfordernissen an Vorfeld und Bahn sowie der mit Berufsfeuerwehr der Stadt Braunschweig abgestimmten (kostendeckenden) Entgelterhöhung für die seitens der städtischen Berufsfeuerwehr durchgeführte Personalgestellung für den Brandschutz am Flughafen (die städtische Berufsfeuerwehr übernimmt in Kooperation mit dem flughafeneigenen Brandschutzpersonal den dortigen Brandschutz).

 

Ferner sind in 2017 noch 300 T€ im Zusammenhang mit der erforderlichen EASA-Zertifizierung veranschlagt.

Finanzplan

 

Für 2017 sind nur die notwendigsten Investitionen eingeplant. Größter Posten mit 705 T€ ist die Entwässerung Süd (Regenrückhaltebecken Süd).

 

Als Anlage ist der Wirtschaftsplan 2017 der Gesellschaft beigefügt.

 

Grundsätzlich weise ich in diesem Zusammenhang auf Folgendes hin:

 

Die Gesellschafterinnen Stadt Wolfsburg und Stadt Braunschweig haben in den vergangenen Monaten Einvernehmen erzielt, ein flughafenspezifisches Beratungsunternehmen („amd.sigma GmbH“, Berlin) zu beauftragen, das in
Zusammenarbeit mit den Gesellschaftern, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung eine grundlegende Strukturuntersuchung der Gesellschaft vornehmen wird. Ziel ist die Entwicklung eines ganzheitlichen Unternehmenskonzeptes unter Berücksichtigung aller relevanten technisch-operativen, betriebswirtschaftlichen, gesellschafts-, steuer- und insbesondere beihilfe- und kommunalrechtlichen Fragen und Problembereiche. Hierbei wird selbstverständlich auch der Beschluss des Rates der Stadt vom 15. März 2016, nach der ein Maßnahmenkonzept zur Defizitreduzierung zu erarbeiten ist, ein integraler Bestandteil sein.

 

Da die Hauptarbeiten der EASA-Zertifizierung beendet (die FBWG hat im Oktober die Antragsunterlagen zur EASA-Zertifizierung fristgerecht beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr eingereicht) und bei der FBWG nunmehr wieder personelle Ressourcen vorhanden sind, wird noch im Dezember 2016 die Strukturuntersuchung begonnen.
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise