Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 16-03419
Grunddaten
- Betreff:
-
Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) - Direktvergabe Implementierung eines Anreizsystems
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
08.12.2016
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die BSVG ist ab dem 1. Oktober 2015 im Wege der Direktvergabe gemäß Art. 5 Abs. 2 der EU-VO 1370/2007 auf Basis eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) mit der Erbringung von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr des Teilnetzes 40 Braunschweig – Stadtbahn und Stadtbus) durch die aus dem Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) und der Stadt Braunschweig bestehende sog. „Gruppe von Behörden“ als interner Betreiber beauftragt worden. Hierzu wird auf Drucks.-Nr. 16453/13 und 15-00133 verwiesen. Die Direktvergabe hat eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2028.
Neben den bereits abgestimmten Anlagen 1 – 5 des öDA ist nach Nr. 7 des Anhangs der
o. g. VO zusätzlich die Implementierung eines Anreizsystems zwingend vorgeschrieben. Hierdurch soll im Rahmen der erfolgten Direktvergabe von ÖPNV-Leistungen an die BSVG eine wirtschaftliche Unternehmensführung gesichert und eine Überkompensation ausgeschlossen werden.
Die EU-VO selbst macht hierzu jedoch keine Vorgaben. Diese Rahmenbedingungen sind im Verhältnis zwischen der Gruppe von Behörden (ZGB und Stadt) und der BSVG festzulegen. Auf Basis eines von der Rechts- und Steuerkanzlei bbt, Hannover ausgearbeiteten Vorschlags für eine Anreizregelung erfolgte hierzu eine entsprechende Abstimmung, wobei derzeit die finale Zustimmung des ZGB noch aussteht.
Das vorgesehene Anreizsystem ist aus der Anlage 6 zum öDA ersichtlich, die anliegend beigefügt ist. Im Einzelnen basiert die Anreizregelung auf folgenden Kriterien:
| Baustein mit definierten Zielgrößen | Wichtung | Erläuterung |
|
|
|
|
1. | Verbesserung des Jahresergebnisses | 40 % |
|
|
|
|
|
2. | Verbesserung der Fahrgastentwicklung | 20 % |
planwert
(Basis 40,75 Mio. Kunden im Wirtschaftsjahr 2016) |
|
|
|
|
3. | Verbesserung der Dienstleistungs- und Servicequalität | 20 % |
|
|
|
|
|
4. | Verbesserung der Energie- und Schadstoffeffizienz | 20 % |
|
Das Budget für den im Rahmen der Anreizregelung zu gewährenden Bonus wurde einvernehmlich auf 300 T€ pro Jahr festgelegt. Für eine Bonusgewährung bestehen folgende Voraussetzungen:
Für das Wirtschaftsjahr 2017 ist von der BSVG eine Ergebnisverbesserung von insgesamt 300.000 € zu erwirtschaften. Hierbei wird nach derzeitiger Einschätzung davon ausgegangen, dass erstmalig Kosteneinsparungen bei interlokalen Buslinien aufgrund von Leistungsoptimierungen/Angebotsan-passungen und der Finanzierung einzelner Linien durch den ZGB oder der Landkreise und angrenzenden Gemeinden in Höhe von 150 T€ pro Jahr zu erzielen sind.
Da dieser Effekt bereits im Rahmen der folgenden Wirtschaftsplanungen der BSVG zu berücksichtigen ist, ergibt sich das Anreizbudget (300.000 €) aus einer zu erzielenden Ergebnisverbesserung der BSVG um 150.000 € gegenüber dem im jeweiligen Wirtschaftsplan festgelegten Zuschussbedarf und aus einem städtischen Finanzierungsanteil in gleicher Höhe.
Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus § 3 der Anreizregelung.
Bei Zielerreichung der o. g. Kriterien erfolgt die Bonusgewährung entsprechend der vorgesehenen Gewichtung.
Der Aufsichtsrat der BSVG wurde in seiner Sitzung am 1. Dezember 2016 über die vorgesehene Anreizregelung informiert. Die Zustimmung des ZGB soll zeitnah eingeholt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
201,9 kB
|
