Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-03433

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Der Schützen-Gilde Hondelage von 1970 e. V. wird vorbehaltlich einer positiven Prüfung durch die zuständigen Fachabteilungen gemäß der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Braunschweig und vorbehaltlich einer gesicherten Gesamtfinanzierung für die Beschaffung von zwei Lichtpunktgewehranlagen und der Erneuerung des Fußbodens im Schützenheim Hondelage ein Gesamtzuschuss in Höhe von bis zu 11.865,29 € gewährt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß Ziffer 3.2 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig kann die Stadt für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z.B. Sportfunktionsgebäuden, die im Eigentum bzw. im Erbbaurecht von Sportvereinen stehen, sowie für den Erwerb von Sportgeräten, die unmittelbar der Ausübung des Sports dienen, Zuwendungen gewähren.

 

Die Schützen-Gilde Hondelage beabsichtigt, den nach 50 Nutzungsjahren abgängigen Fuß-boden der Schützenhalle zu erneuern und beantragt hierfür einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 7.625,50 €.

 

Darüber hinaus beabsichtigt die Schützen-Gilde, ihre Nachwuchsarbeit zu intensivieren. Da Kinder unter 12 Jahren nach geltendem Waffengesetz noch keine Waffen mit Munition nutzen dürfen, beabsichtigt der Verein, interessierten Kinder das Sportschießen mit Hilfe von Lichtpunktgewehren näher zu bringen. Die Schützen-Gilde möchte deshalb zwei Lichtpunktgewehranlagen anschaffen. Sie beantragt hierfür einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 4.239,79 €.

 

Im Haushaltsplan 2016 sind im Teilhaushalt des Fachbereiches Stadtgrün und Sport ausrei-chende Haushaltsmittel zur Gewährung des beantragten Zuschusses veranschlagt.

 

Es wird vorgeschlagen, der Schützen-Gilde Hondelage den beantragten Zuschuss zu ge-währen.

 

 

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