Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-03125-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung des Betreuungsangebotes SchuKiPlus
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement; 40 Fachbereich Schule; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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15.12.2016
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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16.12.2016
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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31.01.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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21.02.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit der Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule und dem kontinuierlichen Ausbau der Schulkindbetreuung konnte die Zahl der Betreuungsplätze in Braunschweig in den letzten Jahren verdreifacht werden.
Aktuell ergeben sich an verschiedenen Schulstandorten besonders ausgeprägte Nachfragesituationen. Da der Ausbau der Kooperativen Ganztagsgrundschulen (Ko-GS) nicht in der Geschwindigkeit erfolgen kann, wie sich Betreuungsbedarfe entwickeln und das Landesjugendamt (Genehmigungsbehörde für die Erteilung von Betriebserlaubnissen) die Zustimmung zu einer gemeinsamen Nutzung von Räumen durch Schule und Schulkindbetreuung nicht erteilt, stellt sich die Erfordernis der ergänzenden Weiterentwicklung zu den bestehenden Schulkindbetreuungsmodellen. Eine solche Weiterentwicklung muss kurzfristig realisierbar sein, um entsprechend zeitnah benötigte Betreuungsressourcen zu schaffen, vor allem aber konzeptionell – quasi als inhaltliche Brücke – auf die zukünftig angestrebte Kooperative Ganztagsgrundschule hin ausgerichtet werden.
Diesen Vorgaben wird mit dem Angebot SchuKiPlus entsprochen. Mit SchuKiPlus wird die Betreuung und Begleitung schulpflichtiger Kinder qualitativ und quantitativ weiter ausgebaut. Ein drohender Stillstand bei der Ausweitung der Angebote der Schulkindbetreuung wird verhindert.
Sollte unvorhergesehener Weise für einzelne Betreuungsgruppen kein freier Träger zur Verfügung stehen, müsste städtisches Personal eingesetzt und entsprechende Stellen geschaffen werden. Der Personalaufwand wäre dann aus dem veranschlagten Sachaufwand zu decken.
Um eine grundsätzliche Entscheidung zur Einführung des Betreuungsangebots Schuki-Plus herbeizuführen, wurden die Einzelentscheidungen zu den 3 Schulstandorten Lehndorf, Lamme und Edith-Stein aus der Ursprungsvorlage 16-03125 herausgelöst.
Mit dieser geänderten Vorlage 16-03125-01 wird nunmehr eine allgemeingültige und standortunabhängige Beschlussempfehlung zur Einführung des Betreuungsangebots Schuki-Plus vorgelegt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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241,3 kB
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