Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 16-03454

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft am 25. Mai 2016 wurde darüber informiert, dass in der Nacht vom 10. auf den 11. Mai 2016 auf dem Gelände der Gedenkstätte Schillstraße sämtliche Persönlichkeitstafeln des „Offenen Archivs“, die an die Opfer des ehemaligen KZ-Außenlagers Neuengamme erinnern, bis zur Unleserlichkeit mit Farbe beschmiert worden sind. Aufkleber und Buchstaben wiesen auf einen rechtsextremen Hintergrund hin.

Die Verwaltung hatte vor diesem Hintergrund zugesagt zu prüfen, wie die Sicherheit auf dem Areal verbessert werden kann. Zum aktuellen Stand wird Folgendes mitgeteilt:

 

I. Beleuchtung Gedenkstätte Schillstraße:

Der Verwaltung liegt zwischenzeitlich ein Entwurf inkl. Kostenvoranschlag für eine Außenanstrahlung im Bereich der Gedenkstätte vor. Die Kosten belaufen sich auf rd. 55 T €. Dieser Betrag wurde für das Haushaltsjahr 2017 bereits angemeldet. Vorgesehen ist die Einbringung von Bodenstrahlern parallel zum Gehweg entlang der mit Texttafeln besetzten Mauer. Der Lichtschein wird mit der Mauerkante abschließen und so den bislang dunklen Mauerbereich ausleuchten.

 

II. Video-Überwachung im Bereich zentrale Gedenkstätte Schillstraße:

Es wurde überdies geprüft, ob eine Videoüberwachung an der Gedenkstätte möglich ist. Hierzu wurde eine entsprechende Prüfung der Voraussetzungen anhand der einschlägigen zu beachtenden Vorschriften, insbesondere bezüglich des Datenschutzrechts, durchgeführt. Zudem hat eine Abstimmung mit der städtischen Datenschutzbeauftragten und darüber hinaus mit dem Landesamt für den Datenschutz stattgefunden. Ergebnis dieser Abstimmungen ist, dass einer Installation einer Videoüberwachung grundsätzlich nichts entgegen steht, sofern alle rechtlichen Voraussetzungen beachtet werden.

 


In einem nächsten Schritt werden die Kosten sowie die denkmalpflegerischen Voraussetzungen für die Installation recherchiert. Es ist davon auszugehen, dass die Installation einer Videoüberwachungsanlage auch zusätzliche Maßnahmen für eine Netzanbindung in dem Schill-Gebäude erforderlich machen wird.

 

Nach abschließender Feststellung aller Voraussetzungen wird eine endgültige Entscheidung über die Installation einer Videoüberwachung getroffen und der Ausschuss hierüber informiert werden.

 

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