Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 16-03491

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zu der beigefügten Ansatzveränderung 1.25.2610.08 (Staatstheater) wird folgende Erläuterung durch die Verwaltung mitgeteilt:

Die Stadt Braunschweig beteiligt sich auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Stadt Braunschweig über den Betrieb des Staatstheaters Braunschweig vom 01.09.1955/19.03.1956 mit einem Drittel der durch laufende Betriebseinnahmen nicht gedeckten laufenden Betriebsausgaben. Zur näheren Ausgestaltung der Zahlungsverpflichtungen wurde im Jahr 2011 eine Klarstellungsvereinbarung zwischen Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) und Stadt geschlossen (siehe Drs. Nr.: 11627/11). Die Höhe der nicht gedeckten laufenden Betriebsausgaben wird am Schluss jedes Rechnungsjahres durch das Land ermittelt und danach der Betriebskostenbeitrag der Stadt Braunschweig festgesetzt.

 

Folgewirkung aus Betriebskostenabrechnung 2015 für den Haushalt 2017

Das MWK teilte kurzfristig – nach Erstellung der Haushaltsvorlage – mit, dass sich aus der Abrechnung der Betriebskosten 2015 eine Nachzahlungsverpflichtung in Höhe von rd. 197.000 Euro ergeben wird. Diese setzt sich im Wesentlichen aus der Abrechnung einer Baumaßnahme, an der sich die Stadt nach Nr. 5.1 der Klarstellungsvereinbarung zwischen MWK und Stadt vom Februar 2011 regelmäßig pauschal mit einem Drittel zu beteiligen hat und einer Personalkostensteigerung in 2015 aufgrund eines Tarifabschlusses, die nach Nr. 3 der o. g. Klarstellungsvereinbarung als unabweisbare Mehrkosten gilt und daher zu einer Erhöhung der städtischen Beteiligung führt, zusammen.

 

Folgewirkung Haushalt 2017

Darüber hinaus informierte das MWK darüber, dass im Entwurf des Doppelhaushalts des Landes 2017/2018 für 2017 als Erstattung durch die Stadt Braunschweig der Betrag von 10.082.000 Euro vorgesehen ist. Maßgeblicher Hintergrund ist hier ebenfalls die Personalkostensteigerung durch o. g. Tarifabschluss. Im Entwurf des städtischen Haushaltsplans sind bislang 9.889.000 Euro vorgesehen. Daraus ergibt sich ein Mehrbedarf von 193.000 Euro.

 

Insgesamt ergibt sich daraus ein Mehrbedarf in Höhe von 390.000 Euro für den Haushalt 2017. Dementsprechend muss der Ansatz 2017 von derzeit 9.889.000 Euro auf 10.279.000 Euro erhöht werden.

 


Folgewirkung Haushalt 2018

Für 2018 sieht der Entwurf des Doppelhaushaltes des Landes eine Erstattung durch die Stadt Braunschwieg in Höhe von 10.288.000 Euro vor. Dies stellt eine Erhöhung um 399.000 Euro dar, die im Wesentlichen auf bereits in den Landeshaushalt eingepflegten Tarifanpassungen für die Beschäftigten des Staatstheaters basiert. Infolgedessen wird diese Erhöhung für die Haushalte 2018 ff fortgeschrieben.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise