Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-03449

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„1. Der Haushaltsplan 2017 wird dem Verwaltungsausschuss und dem Rat unter

Berücksichtigung der in den Zuständigkeitsbereich des Bauausschusses fallenden

Beschlüsse zu

 

-          den Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte zum Ergebnishaushalt

inkl. der Stellenplananträge (Anlage 1)

-          den Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte zum Finanzhaushalt (inkl. IP)

2016-2020 (Anlage 2)

-          den Ansatzveränderungen des Ergebnishaushalts (Anlage 3)

-          den Ansatzveränderungen des Finanzhaushaltes (inkl. IP) 2016-2020 (Anlage 4)

-          den finanzunwirksamen Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte (Anlage 5)

-          den Vorschlägen im Rahmen des Bürgerhaushaltes (Anlage 7)

 

zur Annahme empfohlen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Der Haushaltsplan 2017 für die Sonderrechnung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement (Anlage 8) wird dem Verwaltungsausschuss und dem Rat unter Berücksichtigung der in den Zuständigkeitsbereich des Bauausschusses fallenden Beschlüsse zur Annahme empfohlen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die formelle Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG.

 

Die Entwürfe zum Haushaltsplan 2017 / Investitionsprogramm 2016-2020 sind dem Rat

vorgelegt worden. Die abschließende Beratung soll in der Sitzung des Rates am 21. Februar 2017 erfolgen.

 

Zur Vorbereitung dieser Sitzung sind die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte zum

Haushalt in den Fachausschüssen zu behandeln.

 

Die in den Zuständigkeitsbereich des Bauausschusses fallenden Anträge und Vorschläge

sowie Anfragen zum Haushalt sind in den anliegenden Listen zusammengestellt bzw. als

Anlagen beigefügt und werden hiermit zur Beratung vorgelegt.


Die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte haben Änderungen der Produkterträge und

-aufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind die Auswirkungen erst nach der

Beschlussfassung durch den Rat darstellbar. Die endgültigen Produkt-Planbeträge können

daher erst im Enddruck des Haushaltsplanes 2017 abgebildet werden.

 

Im Rahmen des Bürgerhaushalts wurde die Internetplattform www.bs-mitgestalten.de

eingerichtet. Auf dieser Plattform sind sämtliche eingereichten Vorschläge zum

Bürgerhaushalt, die dazugehörenden Bewertungen und Kommentare sowie die durch die

fachlich zuständigen Organisationseinheiten abgegebenen Stellungnahmen einsehbar. Es

wird darauf hingewiesen, dass auch die Beratungsergebnisse zu den einzelnen Vorschlägen

auf der Plattform veröffentlicht werden.

 

Auf die mit dem Haushaltsplanentwurf übersandte Stellungnahme der Gleichstellungs-beauftragten zu den Top 75-Vorschlägen wird Bezug genommen.


 

 

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Erläuterungen und Hinweise