Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-03453-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Räume für die Kinderbetreuung in der Grundschule Edith-Stein
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Kenntnis
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20.12.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 08.12.2016 (DS-Nr. 16-03453) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Keine. Da im Fachwerkgebäude der GS Edith-Stein, das ursprünglich nicht für eine Schulnutzung vorgesehen war, neben dem fehlenden zweiten baulichen Rettungsweg auch der erste Rettungsweg nicht den heutigen Mindestanforderungen für eine Schulnutzung entspricht, reichen bauliche Maßnahmen nicht aus, um die Schulkindbetreuung in den bisher dafür genutzten Räumen unterzubringen. Stattdessen wird eine Neuorganisation des gesamten Schulbetriebes angestrebt, so dass die Schulkindbetreuung in den Räumen der Schule stattfinden kann, die mit vertretbarem Aufwand auf den hierfür baurechtlich vorgeschriebenen Standard zu bringen sind. Die Obergeschosse des Fachwerkbaus werden seit Oktober 2016 für die Verwaltung genutzt.
Zu Frage 2:
Die geprüften Alternativen beschränken sich aufgrund der Komplexität der Situation nicht auf das Nebengebäude, sondern schließen das Hauptgebäude der Schule mit ein. Zu berücksichtigen sind dabei der Brandschutz, die Denkmalpflege sowie die zu erwartenden Kosten und Bauzeiten. Als erster Schritt wurde 2016 durch den Umzug der Verwaltung in das Fachwerkgebäude die Bereitstellung der erforderlichen Unterrichtsräume im Hauptgebäude sowie das Angebot einer Gruppe der Schulkindbetreuung im Erdgeschoss des Fachwerkgebäudes ermöglicht. Zur Deckung des noch bestehenden weiteren Raumbedarfs wird von der Sozialverwaltung geprüft, ob für eine Übergangszeit auch Klassenräume für die Schulkindbetreuung im Sinne von Schuki+ genutzt werden dürfen.
Weiterhin wird der Bedarf und die mögliche Erweiterung des Schulgebäudes verwaltungsintern geprüft.
Zu Frage 3:
Die Verwaltung plant, die Brandschutzmaßnahme in 2017 - bis auf den Bau des 2. Rettungsweges - umzusetzen. Weiterhin wird verwaltungsseitig ein Erweiterungsbau für die Aufnahme von 2 Fachunterrichtsräumen (Werken und Musik) und 1 Multifunktionsraum (Inklusion/Medien) und der WC-Anlage geprüft. Im Zuge des Anbaus soll dann auch der 2. bauliche Rettungsweg samt Aufzugsschacht (als Vorrüstung zum späteren Einbau eines Aufzugs) errichtet werden. Die Planungen für den Anbau sollen in 2017 vorangetrieben werden, so dass voraussichtlich mit einem frühesten Baubeginn in 2018 gerechnet werden kann. Zu diesem Zweck hat die Verwaltung jeweils 1,0 Mio. € im Haushalt 2017 und 2018 eingeplant.
