Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 17-03570

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

In Umsetzung des vom "Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen" auf Bundesebene erarbeiteten 10-Punkte-Programmes der Wohnungsbau-Offensive soll in Kürze der Gebietstyp „Urbane Gebiete (MU)“ in die Baunutzungsverordnung (BauNVO) aufgenommen werden. Einen entsprechenden Kabinettsbeschluss der Unions-geführten Bundesregierung hat es dazu Ende 2016 bereits gegeben.

Laut Bundesregierung ergeben sich dadurch neue Möglichkeiten der städtebaulichen Planung in verdichteten Gebieten. So sollen durch den neuen Gebietstyp vor allem das Miteinander von Wohnen und Arbeiten in den Innenstädten erleichtert und den Kommunen neue Möglichkeiten für den Wohnungsbau an die Hand gegeben werden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


 

1. Welche Vor- oder Nachteile hat der neue Gebietstyp für zukünftige Planungsverfahren aus Sicht der Verwaltung?

2. Welche Gebiete eignen sich konkret in Braunschweig für eine Überplanung als "Urbanes Gebiet“?

3. Welche Auswirkungen hat der neue Gebietstypus nach Einschätzung der Verwaltung auf bereits laufende Planungsverfahren?

 

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