Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-03550

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Vertrag über die thermische Abfallbehandlung mit REMONDIS wird einmalig um drei Jahre verlängert.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz:

 

Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Verlängerung des Vertrages über die thermische Abfallbehandlung um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Oberbürgermeister zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 

Erläuterung:

 

Die Stadt Braunschweig hat die REMONDIS SE & Co. KG (REMONDIS) mit der Vorbehandlung der Restabfälle beauftragt. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.01.2019 und kann einmalig durch schriftliche Erklärung mindestens zwei Jahre vor Vertragsablauf (31.01.2017) um drei Jahre verlängert werden.

 

Für die Entscheidung, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, die Verlängerungsoption zu ziehen, wurde zunächst die Marktsituation recherchiert.

 

Das Branchenblatt EUWID berichtete in seiner Ausgabe 49/2016 vom 06. Dezember 2016 über den norddeutschen Entsorgungsmarkt für kommunale Restabfälle. Es werden Preise von 65 bis 180 € je Tonne netto genannt. Die Anlagen seien nach wie vor restlos ausgelastet. Es sei immer noch so viel Druck am Markt, dass die Preise noch einmal gestiegen seien. Dies wird durch eine aktuelle gutachterliche Auskunft aus dem Dezember, dass der Trend zu steigenden Preisen auch die kommunalen Restabfälle betrifft, bekräftigt. Zusätzlich muss bedacht werden, dass die Leistung erst ab 2019 erbracht werden muss und potentielle Bieter dies im Falle einer Ausschreibung bei ihrer Angebotsabgabe entsprechend einpreisen würden. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass der Bewerberkreis für die in Braunschweig existierende Konstellation (Umschlag-Bahntransport-Verbrennung) nur sehr klein ist, weil nur wenige thermische Verwertungsanlagen mit Bahnanschluss in geeigneter Entfernung (bis rund 200 km) vorhanden sind.

 

Infolge der Rechercheergebnisse wurden vor dem Hintergrund des derzeitigen Verbrennungspreises von 110,53 € je Tonne netto Verhandlungen mit REMONDIS hinsichtlich einer Verlängerung des Verbrennungsvertrages geführt. In den Verhandlungen konnte folgendes Ergebnis für eine dreijährige Vertragsverlängerung erzielt werden:

 

-          Für den Zeitraum bis 31.01.2019 wird auf die vertraglich vorgesehene Indizierung des Verbrennungspreises verzichtet. Der Verbrennungspreis beträgt damit für den gesamten Zeitraum 110,53 €/t netto. Mit Indizierung wäre ansonsten zum 31.12.2018 von einem Verbrennungspreis von rund 115 €/t netto auszugehen.
 

-          Für den Vertragszeitraum vom 01.02.2019 bis 31.01.2022 wird der Verbrennungspreis um rund 9,6 % gesenkt und beträgt damit ab 01.02.2019 nur noch 99,90 €/t netto. Der Preis ist während der Vertragslaufzeit bis 31.01.2022 fix und wird nicht indiziert, steigt also bei steigenden Indizes nicht.

 

Von einer gleichbleibenden Restabfallmenge von rund 46.000 t pro Jahr bis zum Januar 2022 (Vertragsverlängerung um drei Jahre) ausgehend, wären ohne jegliche Vertragsanpassung Entgelte für die Verbrennung von 2017 bis Januar 2022 in Summe zwischen 26,5 und 27,0 Mio. Euro je nach Entwicklung der Indizes zu zahlen. Unter Berücksichtigung der mit REMONDIS erreichten Verhandlungsergebnisse werden bei gleichem Mengenansatz Entgeltzahlungen in Höhe von rund 24,4 Mio. Euro fällig.

 

Aufgrund der aktuellen Marktsituation ist nicht zu erwarten, dass im Zuge einer Neuausschreibung ein günstigeres Ergebnis zu erzielen wäre. Die Verwaltung empfiehlt daher, die vertraglich vorgesehene Möglichkeit der einmaligen Vertragsverlängerung um drei Jahre zu nutzen.

 

Neben den auf dem Verhandlungswege erzielten sofort wirksamen Einsparungen erhält die Stadt Braunschweig durch eine Vertragsverlängerung eine hohe Planungssicherheit für die nächsten fünf Jahre.

 


 

 

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