Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 17-03647
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zu 17-03550, Verlängerung des Vertrages über die thermische Abfallbehandlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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17.01.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Rat möge beschließen:
1. Eine Entscheidung über die Abfallbehandlung des Braunschweiger Restabfalls trifft der Rat in öffentlicher Sitzung. Lediglich die nichtöffentlichen Teile der Vorlage sollen im nichtöffentlichen Teil beschlossen werden.
2. Vor dieser Entscheidung soll geprüft werden, ob eine Abfallbehandlung in kommunaler Zuständigkeit möglich ist. Dabei soll auch die Zusammenarbeit mit anderen Kommunen geprüft werden.
3. Wenn die Abfallbehandlung in kommunaler oder regionaler Zuständigkeit nicht möglich ist, soll die Vergabe ausgeschrieben werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 11.07.2006 hat der Verwaltungsausschuss die Remondis GmbH & Co. KG mit der Behandlung des Restabfalls aus dem Stadtgebiet Braunschweig beauftragt. Vorangegangen war ein europaweites Vergabeverfahren, das Remondis für sich entscheiden konnten. Die Ausschreibung hat in 2006 dazu geführt, dass der „BKB-Vertrag“ beendet werden konnte und die Gebührenentwicklung sich verstetigt hat, wenn auch auf einem hohen Niveau. Vor dem Hintergrund, dass gerade ein europaweites Ausschreibungsverfahren in 2006 zu enormen Verbesserungen geführt hat, ist es vollkommen unverständlich, warum es nicht zu einer erneuten Ausschreibung nach Beendigung des Vertrages mit Remondis kommen soll. Hinzu kommt, dass die Verwaltung selber darstellt, dass die Preisspanne für kommunale Restabfälle in Norddeutschland zwischen 65 und 180 €/Tonne liegen soll. Dies macht eine Ausschreibung mehr als sinnvoll.
Davon sollte nur abgewichen werden, wenn die Möglichkeit zur Gründung eines kommunalen oder regionalen Unternehmens zur Abfallbehandlung besteht. Dies soll von der Verwaltung geprüft werden.
