Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-01583-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbotsschilder für LKW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Kenntnis
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17.01.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 08.02.2016:
Wir beantragen, an den Straßen in die Lindenbergsiedlung (Hans-Geitel-Straße, Julius-Elster-Straße, Dedekindstraße, Bunsenstraße) Verbotsschilder für Lkw über 16 Tonnen aufzustellen.
Antwort der Verwaltung:
Die Anordnung und Aufstellung von Verkehrszeichen darf nicht ohne Grund erfolgen. Nach § 45 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) können Verkehrsbeschränkungen - wie hier die Verbotsschilder für Lkw über 16 Tonnen - angeordnet werden, um außerordentliche Schäden an der Straße, die durch deren baulichen Zustand bedingt sind, abzuwenden. Die Angelegenheit wurde überprüft. Gründe für die Anordnung einer Tonnagebeschränkung für Lkw über 16 t sind nicht vorhanden.
Insofern beabsichtigt die Verwaltung, für die Straßen in die Lindenbergsiedlung (Hans-Geitel-Straße, Julius-Elster-Straße, Dedekindstraße, Bunsenstraße) keine Verbotschilder für Lkw über 16 Tonnen aufzustellen.
