Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-01583-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates vom 08.02.2016:

 

Wir beantragen, an den Straßen in die Lindenbergsiedlung (Hans-Geitel-Straße, Julius-Elster-Straße, Dedekindstraße, Bunsenstraße) Verbotsschilder für Lkw über 16 Tonnen aufzustellen.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die Anordnung und Aufstellung von Verkehrszeichen darf nicht ohne Grund erfolgen. Nach § 45 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) können Verkehrsbeschränkungen - wie hier die Verbotsschilder für Lkw über 16 Tonnen - angeordnet werden, um außerordentliche Schäden an der Straße, die durch deren baulichen Zustand bedingt sind, abzuwenden. Die Angelegenheit wurde überprüft. Gründe für die Anordnung einer Tonnagebeschränkung für Lkw über 16 t sind nicht vorhanden.

 

Insofern beabsichtigt die Verwaltung, für die Straßen in die Lindenbergsiedlung (Hans-Geitel-Straße, Julius-Elster-Straße, Dedekindstraße, Bunsenstraße) keine Verbotschilder für Lkw über 16 Tonnen aufzustellen.

 

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