Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-03554-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 04.01.2017 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Die beschriebene Situation ist der Verwaltung bekannt. Die mit den weißen Planen ab­gedeckten Halden sind Teil einer Sanierungsmaßnahme, die im Jahr 2014 auf dem Grundstück durchgeführt wurde. Bei dem Schüttgut handelt es sich um unschädlichen Boden und Bauschutt, der nach der Selektion der mit Schadstoffen beaufschlagten Anteile zurück­geblieben ist. Das Material ist für eine Verwertung im bautechnischen Bereich unter Be­achtung der Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Rest­stoffen/Abfällen – Technische Regeln - vorgesehen.

 

Zu Frage 2:

 

Die Haufwerke werden mittels einer Plane vor Auswehungen geschützt. Die Zwischen­lagerung der Halden ist mit der Verwaltung abgestimmt und entspricht der abfallrechtlichen Gesetzgebung. Eine Gefährdung für Menschen und Umwelt besteht durch das Schüttgut nicht.

 

Zu Frage 3:

 

Die bautechnische Verwertung der Ablagerungen steht im engen Zusammenhang mit der Nachnutzung des Grundstückes des ehemaligen Eisenbahnausbesserungswerkes. Es wurden bereits einige Vorstöße hinsichtlich einer gewerblichen Nachnutzung des Grund­stückes vorgenommen. Eine endgültige Lösung zeichnet sich indessen derzeit nicht ab.
 

I. V.

 

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