Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-03554-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Deponie auf dem Gelände des alten Ausbesserungswerkes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Kenntnis
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17.01.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 04.01.2017 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Die beschriebene Situation ist der Verwaltung bekannt. Die mit den weißen Planen abgedeckten Halden sind Teil einer Sanierungsmaßnahme, die im Jahr 2014 auf dem Grundstück durchgeführt wurde. Bei dem Schüttgut handelt es sich um unschädlichen Boden und Bauschutt, der nach der Selektion der mit Schadstoffen beaufschlagten Anteile zurückgeblieben ist. Das Material ist für eine Verwertung im bautechnischen Bereich unter Beachtung der Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen – Technische Regeln - vorgesehen.
Zu Frage 2:
Die Haufwerke werden mittels einer Plane vor Auswehungen geschützt. Die Zwischenlagerung der Halden ist mit der Verwaltung abgestimmt und entspricht der abfallrechtlichen Gesetzgebung. Eine Gefährdung für Menschen und Umwelt besteht durch das Schüttgut nicht.
Zu Frage 3:
Die bautechnische Verwertung der Ablagerungen steht im engen Zusammenhang mit der Nachnutzung des Grundstückes des ehemaligen Eisenbahnausbesserungswerkes. Es wurden bereits einige Vorstöße hinsichtlich einer gewerblichen Nachnutzung des Grundstückes vorgenommen. Eine endgültige Lösung zeichnet sich indessen derzeit nicht ab.
I. V.
