Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-03553-01
Grunddaten
- Betreff:
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Baumpflanzung im Roselies Quartier
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Verantwortlich:
- Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Beantwortung
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17.01.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 213 vom 04.01.2017 (Nr. 17-03553) wird wie folgt Stellung genommen:
Mit Vorlage Nr. 16-02426 (16-02426-01) vom 3. Juni 2016 (11. August 2016) ist das Konzept des Gartens der Erinnerung, beginnend im Stadtbezirksrat 213 am 14. Juni 2016, vorgestellt und vom Rat der Stadt Braunschweig am 13. September 2016 beschlossen worden. Die Planung sieht die konzeptionell aufeinander abgestimmte Pflanzung von belgischem Spalierobst, Rosen und die Einbringung von belgischen Steinplatten vor. Die räumliche Gestaltung soll durch die Wahl der Pflanzen und Materialien eine atmosphärische Verbindung zur Gemeinde Aiseau-Presles, zu der die damalige Gemeinde Roselies heute gehört, herstellen.
Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Planungen der Verwaltung zu keinem Zeitpunkt die Pflanzung eines einzelnen, so genannten „Nachbarschaftsbaumes“ vorgesehen haben, daher wurden auch keinerlei Festlegungen für einen solche Initiative getroffen.
Die Verwaltung hat die Medienberichterstattung zur Pflanzung eines Einzelbaumes auf einer Grüninsel im Wendehammer der Roseliesstraße, die nicht zu dem Gestaltungsbereich der Stadt Braunschweig, sondern des Erschließungsträgers gehört, sowie die Mitteilung von dem ehemaligen Ratsherrn Rosenbaum, dass Anlieger beabsichtigten, einen Baum als Baumspende im Sinne einer vorgezogenen Begrünungsmaßnahme im Bereich des Wendehammers in Abstimmung mit dem Erschließungsträger zu pflanzen, ebenfalls zur Kenntnis genommen. Diese Initiative ist unabhängig von den, den durch die politischen Gremien beschlossenen Planungen für den Garten der Erinnerung auf dem Grünstreifen im Wohnbereich zu sehen.
Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Nein.
Zu Frage 2:
Nein.
Zu Frage 3:
Die Fachverwaltung ist in dem hier vorliegenden Fall gemäß dem vorgeschriebenen Verfahren vorgegangen: Entsprechend dem politischen Auftrag, einen Vorschlag für eine angemessene Erinnerung und einen Erinnerungsort an die Ereignisse in Roselies zu Beginn des Ersten Weltkrieges vorzubereiten, wurde unter Einbeziehung der politischen Gremien als den Repräsentanten der Bürgerinnen und Bürger ein Konzept entwickelt, das nach Möglichkeit die Belange aller zu bedenkenden Zielgruppen bedacht hat. Dieses Konzept wurde mit Vorgaben für Realisierungsort und Ausgestaltung konkretisiert und in einer abstimmungsreifen Fassung allen einzubindenden politischen Gremien zur Beschlussfassung zugeleitet.
Ein anderes Verfahren wird die Fachverwaltung auch bei zukünftigen Aufträgen nicht verfolgen. Dabei wird nicht auszuschließen sein, dass Einzelpersonen oder Personengruppen sich solchermaßen entwickelten Beschlussfassungen nicht anschließen wollen oder werden.
