Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 17-03672
Grunddaten
- Betreff:
-
Auslastungssituation im Krippen-, Kindergarten- und Schulkindbereich 4. Quartal 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnis
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09.02.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Beurteilung der Auslastung im 4. Quartal wurden die Belegungsstatistiken des Monats Dezember 2016 ausgewertet. Hierbei wurde die Anzahl der tatsächlich belegten Plätze den durch die Aufsichtsbehörde genehmigten Platzkapazitäten gegenüber gestellt.
Zusammengefasst ergeben sich für die Braunschweiger Betreuungseinrichtungen für Kinder im Alter von 0-10 Jahren folgende Auslastungsquoten:
Dezember 2016 | Kinderzahl (informativ) | verfügbare Plätze | belegte Plätze | nicht belegte Plätze | Auslastung in % |
Krippenkinder | 6.557 | 1.712 | 1.628 | 84 | 95,1 % |
Kindergartenkinder | 6.105 | 6.237 | 5.909 | 328 | 94,7 % |
Schulkinder | 7.738 | 3.677 | 3647 | 30 | 99,2 % |
Kindertagespflege |
| 980 | 955 | 25 | 97,5 % |
Im Vergleich zum 3. Quartal 2016 ist die Zahl der nicht belegten Plätze im Krippen- und Kindergartenbereich dem Verlauf des Kindergartenjahres entsprechend gesunken. Ein entsprechender Anstieg der Auslastungsquoten ist die Folge.
Es ist zu beobachten, dass freie Platzkapazitäten im laufenden Kindergartenjahr in Anspruch genommen werden, da aufgrund des Rechtsanspruches auf einen Krippenplatz verstärkt auch unterjährig Betreuungsplätze nachgefragt werden.
Die Aufnahme in die Krippe erfolgt zunehmend nicht mehr zu Beginn des Kindergartenjahres, sondern direkt nach dem ersten Geburtstag. Um zusätzliche Platzkapazitäten im Krippenbereich zur Verfügung zu stellen, wechseln die Kinder vorzugsweise bereits nach dem dritten Geburtstag aus der Krippe in den Kindergarten und nicht erst zu Beginn des nächsten Kindergartenjahres.
Durch die stichtagsbezogene Abfrage kann nicht beurteilt werden, inwieweit die im Dezember 2016 nicht belegten Plätze durch bereits erteilte Zusagen schon belegt sind oder tatsächlich für eine Vermittlung zur Verfügung stehen.
Eine detaillierte Übersicht der Auslastung unter Berücksichtigung der Trägerschaft, der in Anspruch genommenen Stundenbuchungen sowie ein Vergleich mit dem Vor(jahres)-Quartal sind in den Anlagen 1 bis 2 beigefügt. Zusätzlich gibt die Anlage 3 Einblick in die Belegungssituation der einzelnen Kindertagesstätten bzw. der Einrichtungen der Schulkindbetreuung.
Informationen zur gesamtstädtischen Versorgungssituation bzw. die der Stadtbezirke können dem KITA-KOMPASS Angebotsübersicht 2016/2017 entnommen werden.
Das strategische Ziel Nr. 3 „Quantitativer und qualitativer Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder bis zur Beendigung des Grundschulalters“ sowie die Rechtsansprüche auf Betreuung werden durch die zur Verfügung stehenden Plätze im Krippen- und Kindergartenbereich erfüllt.
