Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 17-03690

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Nachdem das OVG Lüneburg den Bebauungsplan TH-22 für ungültig erklärt hat, stellt sich für die Bürgerinnen und Bürger die Frage, wie es nun weiter gehen wird. Der Stadtbezirksrat Wenden-Thune-Harxbüttel bittet die Verwaltung daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1. Sollte eine Heilung des beanstandeten Bebauungsplanes nicht möglich sein, die Stadt aber Chancen für einen erfolgreichen Widerspruch gegen die nicht zugelassene Revision sehen - wie lang würde solch ein Widerspruchsverfahren und ein gegebenenfalls folgendes Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in etwa dauern?

 

2. Sollten alle Rechtsmittel erfolglos bleiben, kann die Verwaltung dann überhaupt noch ein komplett neues Planverfahren starten? (Es wäre immerhin das Dritte seit 2010.)

 

3. Ab welchem Zeitpunkt wäre der momentan ruhende Bauantrag der Fa. Eckert und Ziegler Umweltdienste aus dem Jahr 2011 wieder "aktiv" und welche Bearbeitungsfrist würde dafür gelten?

 

Gez. Astrid Buchholz
 

 

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