Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-03492-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktueller Sachstand Hotel Monopol
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz; 0630 Referat Bauordnung
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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zur Kenntnis
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24.01.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.12.2016, 16-03492, wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Voraussetzung für eine Eröffnung/ Nutzungsaufnahme des Hotels ist eine entsprechende bauordnungsrechtliche Abnahme der Baumaßnahme (Nutzungsänderung). Der Bauherr hat dazu seit Juli 2015 eine Baugenehmigung zum Ausbau des Gebäudes, seit Sommer 2016 für den Ausbau des Dachgeschosses. Er ist verpflichtet, bautechnische Nachweise zu führen, hat jedoch seit Frühjahr vergangenen Jahres vom Prüfstatiker nachgeforderte Unterlagen bisher nicht nachgereicht. Es liegt im Verantwortungsbereich des Bauherrn, die Voraussetzungen für den Abschluss der Prüfungen zu schaffen, um das Bauvorhaben fortzuführen und nach erfolgreicher Abnahme das Hotel eröffnen zu können.
Zu Frage 2:
Gegen die erteilte Genehmigung für die geplante Sportsbar und zwei benachbarte Wettannahmestellen hat der Investor des Hotel Monopol Widerspruch eingelegt. Dieser wird zur Zeit von der Verwaltung geprüft. Ein sich daran ggf. anschließendes Klageverfahren kann derzeit nicht ausgeschlossen werden.
Zu Frage 3:
Hierzu verweise ich auf die Antwort zu Frage 1. Der Bauverwaltung ist nicht bekannt, in welchem Zeitraum der Investor die Vorausetzungen für den Abschluss der statischen Prüfungen schafft.
