Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-01036-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines Parkverbotes und Gehwegbefestigung Grasseler Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
31.01.2017
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates 112 vom 11.11.2015:
„Die Verwaltung wird mit der Prüfung folgender Sachverhalte beauftragt:
a) Einrichtung eines Parkverbotes auf der Grasseler Straße zwischen den Häusern mit den Hausnummern 90 und 92
b) Befestigung des Gehweges in diesem Abschnitt
Der Stadtbezirksrat regt einen Ortstermin zur Klärung an.“
Stellungnahme der Verwaltung zur Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG:
Die Verwaltung hat den ca. 4 m langen unbefestigten Abschnitt der Grasseler Straße zwischen den Häusern Nr. 90 und 92 mit Betonpflastersteinen befestigt, so dass eine Fortsetzung des angrenzenden Gehweges eindeutig erkennbar ist. Somit besteht dort ein Parkverbot. Ergänzend wurde die vorhandene Gehwegbeschilderung versetzt.
