Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-02510-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates vom 13.06.2016:

 

Der Stadtbezirksrat beschließt, folgende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Thiedestraße zu ergreifen:

 

1. Einführung einer Begrenzung auf 7,5 t mit der Einschränkung frei für Anlieger für die Thiedestraße zwischen Rüningenstraße und Westerbergstraße. Bei der Nutzung als Umleitung für die A 39 könnte diese Begrenzung leicht durch Abdecken der Schilder zeitweise aufgehoben werden.

 

2. Einführung einer Tempo 30-Beschränkung im Bereich zwischen Jugendzentrum, Kindergarten und Schule, also zwischen den Einmündungen Goethestraße und Unterstraße.

 

3. Analog der Lösung in der Ortsdurchfahrt SZ-Thiede, im Bereich der Ortseinfahrten eine Reduzierung und dadurch eine Verschwenkung der Fahrbahn auf 2 Fahrspuren.

 

Sollten diese Lösungen rechtliche Vorschriften entgegenstehen, bittet der Stadtbezirksrat die Verwaltung bis zur nächsten Bezirksratssitzung am 11.08.2016 um Lösungsvorschläge, wie mit vorhandenen Mitteln zeitnah eine Verkehrsberuhigung auf der Thiedestraße erreicht werden kann.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zu 1.: Die Anordnung und Aufstellung von Verkehrszeichen darf nicht ohne Grund erfolgen.

Nach § 45 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) können Verkehrsbeschränkungen
- wie hier die Verbotsschilder für LKW über 7,5 Tonnen - angeordnet werden, um außerordentliche Schäden an der Straße, die durch deren baulichen Zustand bedingt sind, abzuwenden. Die Angelegenheit wurde überprüft.

Gründe für die Anordnung einer Tonnagebeschränkung für LKW über 7,5 Tonnen sind nicht vorhanden.

 

Zu 2.: In § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung sind Fälle benannt, in denen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf einer Kreisstraße angeordnet werden darf. Die Anordnung zwischen den Einmündungen Goethestraße und Unterstraße ist danach nicht möglich. Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h erfolgt zwischen den Einmündungen An der Worth und Schwarzer Weg, da hier eine Schule anliegt.


 

Zu 3.: Die Verwaltung prüft die Anregung.


 

 

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