Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-03579-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 09.01.2017 nimmt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) wie folgt Stellung:

 

Zu 1.: Die endgültige Fertigstellung der Anschlussstelle ist abhängig von

 

A) der Inbetriebnahme der Tank- und Rastanlagen „Hüttenblick“(A 39, zwischen den Anschlussstellen SZ-Lebenstedt Nord und SZ-Thiede),

B) Abschluss des erforderlichen Grunderwerbes.

 

Die Zeitpunkte für beides sind noch ungewiss.

Lt. des zuständigen regionalen Geschäftsbereiches Hannover sind die Verhandlungen mit deren Auftragnehmer zur Fertigstellung der Tank- und Rastanlagen noch nicht abgeschlossen. Die Dauer des daran anschließenden, von der NLStBV durchzuführenden Grunderwerbs kann u. a. wegen der eigentums-/entschädigungs-rechtlichen Fragen derzeit nicht abgeschätzt werden. Die Fertigstellung ist deshalb nicht vor 2019 zu erwarten.

Der endgültige Anschluss der Richtungsfahrbahn Braunschweig wird durch Vollendung der im Nordostquadranten bereits teilweise vorhandenen Rampen erfolgen.

 

Zu 2.: Eine Bodenwelle ist hier nicht bekannt. Ebenfalls nicht bekannt ist, dass eine Bodenwelle zu Unfällen im genannten Bereich geführt hat.

Die NLStBV geht davon aus, dass mit der genannten Bodenwelle die Änderung der Querneigung gemeint ist. Diese vollzieht sich im üblichen technischen Rahmen.


 

 

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