Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 17-03747

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

„In den örtlichen Beirat des Jobcenters Braunschweig nach § 18 d SGB II dürfen die im Rat vertretenen Fraktionen zukünftig auch je eine/n VertreterIn entsenden, der/die nicht dem Rat der Stadt angehört.“
 

 

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Sachverhalt

Begründung:
Seit 1. Januar 2016 kann in den örtlichen Beirat des Jobcenters Braunschweig nach § 18 d SGB II jeweils ein Vertreter oder eine Vertreterin jeder der im Rat der Stadt Braunschweig vertretenen Fraktionen für die Dauer einer Wahlperiode bestimmt werden. Bislang ist es so, dass die von den Fraktionen benannten Personen Ratsmitglieder sein müssen. In der Ratssitzung vom 01.11.2017 teilte Oberbürgermeister Markurth mit, dass es seiner Meinung nach „nicht nur rechtlich zulässig, sondern auch sachlich geboten“ sei, in Beiräte und Kommissionen auch Mitglieder zu entsenden, die dem Rat nicht angehören, aber besonders erfahren und sachkundig in der Materie seien. Dieser Aussage schließen wir uns an und stellen hiermit obigen Antrag.
 

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