Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-03565-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kompensationsflächen in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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18.01.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion BIBS vom 05.01.2017 (17-03565) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Im digital geführten Kompensationsflächenkataster der Stadt Braunschweig sind zurzeit 354 Kompensationsflächen, d. h. einem sogenannten Eingriffsvorhaben zugeordnete Flächen, vorhanden.
Die Kontrollen dieser Flächen werden im Rahmen der verfügbaren Ressourcen, oft im Zuge von ohnehin anstehenden, sich aus anderen Anlässen ergebenden Außenterminen durchge-führt. Ein „zeitlicher Abstand“ kann daher allgemeingültig nicht angegeben werden.
Der Umfang der Kontrollen richtet sich nach den Erfordernissen des Einzelfalles, z. B. ob eine Herrichtungskontrolle oder Erfolgskontrolle erforderlich ist.
Hierbei erweist es sich als großer Vorteil, dass die Kompensationsflächen im Stadtgebiet selbst und nicht außerhalb liegen und sich somit die Kontrollarbeiten nicht noch zeit- und entfernungsaufwändiger gestalten.
Die vor Ort getroffenen Feststellungen werden anschließend in das Datenblatt des Kompen-sationskatasters eingepflegt; gesonderte Prüfprotokolle werden nicht erstellt.
Zu Frage 2:
Eine Statistik wird nicht geführt. Pro Jahr werden geschätzt ca. 30 dieser Kompensationsflächen in der Örtlichkeit überprüft. Der zeitliche Aufwand für die örtliche Kontrolle liegt zwischen einer halben und einer ganzen Stunde. Wenn Defizite festgestellt werden, ist es Aufgabe, die verantwortlichen Vorhabenträger zu angemessener und fachgerechter Nachbesserung zu führen. Dieses ordnungsbehördliche Vorgehen erfordert in aller Regel deutlich mehr Zeit für den einzelnen Fall; der Zeitaufwand hierfür beträgt etwa zwischen fünf und fünfzehn Stunden.
Zu Frage 3:
Die mit den vorhandenen Ressourcen mögliche Arbeitserledigung auf diesem Arbeitsfeld ist in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 bereits dargestellt. Eine personelle Verstärkung in diesem Arbeitsgebiet würde die Quantität und Qualität der Kontrollen zweifelsohne deutlich steigern. Eine Stellenschaffung in diesem Bereich muss sich jedoch an den diesbezüglichen Notwendigkeiten in der Gesamtverwaltung messen lassen. Die von der Verwaltung gesehenen Prioritäten sind im Stellenplan 2017 niedergelegt.
